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Kommentar

Urteil gegen NSU-Täterin Zschäpe: Hart und gerecht

Urteil im NSU-Prozess: Beate Zschäpe.
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Urteil im NSU-Prozess: Beate Zschäpe.

Lebenslang und eine besondere Schwere der Schuld für Beate Zschäpe – das ist eine gerechte und angemessen scharfe Strafe. Ein Kommentar.

Es ist ein Urteil mit Symbolcharakter. Die Verurteilung Zschäpes wegen zehnfachen Mordes war ja, anders als es die öffentliche Erwartungshaltung suggerierte, juristisch gesehen keine Banalität. Schließlich hat Zschäpe, nach allem was man weiß, die Opfer des NSU nicht selbst erschossen. Sie war Mitwisserin, Mitplanerin, ein logistischer Ankerpunkt für das Mörderduo Böhnhardt/Mundlos, das von Sachsen aus sieben Jahre lang zu immer neuen Untaten loszog – aber sie war wohl keine Direkttäterin. 

Nachdem Sicherheitsbehörden jahrelang bei Ermittlungen gegen das mörderische Trio schlampten, hat sich der Rechtsstaat nun gegen organisierten Rechtsterrorismus von seiner wehrhaften Seite gezeigt. Zu hoffen ist, dass dies die verständlicherweise verbitterten Angehörigen der Toten etwas versöhnlich stimmt.

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Viele Aspekte machen diese kaltblütige rechte Mordserie zu einem traurigen Lehrstück. Das NSU-Trio tauchte ja nicht aus dem Nichts auf. Es war aufgewachsen in den 1990er-Jahren im Osten der Republik, fasziniert von der damaligen Welle der Gewalt gegen Ausländer, angeleitet durch ältere Neonazis, ehe es ab 1998 abtauchte. Wenn das Beschwören des „Nie wieder“ einen Sinn haben soll, dann diesen: Einen solchen Dunstkreis von Unterstützern und Sympathisanten, in dem sich das Mordtrio ungehindert bewegen konnte, darf es nicht mehr geben.

NSU-Urteil: Bilder vom Gerichtsprozess gegen Beate Zschäpe

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. © dpa / Peter Kneffel
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. © dpa / Peter Kneffel
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. © dpa / Peter Kneffel
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. © dpa / Peter Kneffel
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. © dpa / Matthias Balk
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. © dpa / Peter Kneffel
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. © dpa / Peter Kneffel
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. © dpa / Peter Kneffel
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. © dpa / Peter Kneffel
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden.
Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ist als Mittäterin schuldig gesprochen und zur Höchststrafe verurteilt worden. © dpa / Tobias Hase

In Zeiten zunehmend aggressiver Stimmung gegen Ausländer ist diese Mahnung aktueller denn je. Sie lenkt zugleich den Blick auf mögliche Unterstützer und Mitwisser, die das Gericht nicht ermittelte – es ist ja auch kein Untersuchungsausschuss, der rechtsextreme Milieus nach Belieben ausleuchten könnte. Aber Helfershelfer und Tippgeber muss es gegeben haben – das ist sicher. Das Gericht hat Recht gesprochen, die Aufklärung vieler diffuser Hintergründe muss weitergehen.

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