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Nach Beschwerden aus Frankreich

UN-Ausschuss: Verschleierungs-Verbot verstößt gegen Menschenrechte

Schülerin trägt Nikab
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Schülerin trägt Nikab

Zwei Trägerinnen eines Gesichtsschleiers haben gegen das Nikab-Verbot in Frankreich geklagt. Der UN-Menschenrechtsausschuss gab ihnen Recht.

Update vom 1. August 2019: Ungeacht der Position der UN gilt in den Niederlanden nun ein Burkaverbot - Rechtspopulisten jubilieren, auch staatliche Stellen kündigten allerdings (passiven) Widerstand an.

UN-Ausschuss: Verschleierungs-Verbot verstößt gegen Menschenrechte

Genf - Ein allgemeines Verbot des islamischen Gesichts- oder Ganzkörperschleiers in der Öffentlichkeit verstößt gegen die Menschenrechte. Zu dem Schluss kommt der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf. Er rügte Frankreich am Dienstag, nachdem sich zwei Trägerinnen eines Nikab-Gesichtsschleiers gegen das seit 2010 in Frankreich gültige Gesetz beschwert hatten. Ein Verschleierungsverbot gilt etwa auch in Belgien, Österreich, Dänemark, Bulgarien und Teilen der Schweiz.

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Die beiden Frauen waren 2012 verurteilt worden, weil sie verschleiert in der Öffentlichkeit aufgetreten waren. Frankreich habe das Recht der Frauen, ihre religiösen Überzeugungen mit dem Nikab zu offenbaren, verletzt, meinte der Ausschuss. Dass das Verbot aus Sicherheitsgründen nötig sei und um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern, sei nicht überzeugend. So ein Verbot könne dazu führen, dass verschleierte Frauen sich gar nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigten und so an den Rand der Gesellschaft gedrängt würden.

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Der Ausschuss besteht aus 18 unabhängigen Experten. Sie überwachen die Menschenrechtslage in den 172 Unterzeichnerstaaten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Die Länder sind verpflichtet, Empfehlungen umzusetzen. Frankreich hat dazu 180 Tage Zeit und muss die Frauen entschädigen.

dpa

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