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Abschlussbericht ist da

Umstrittene Therapien für Homosexuelle: Spahns Experten drängen auf Haftstrafen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will noch in diesem Jahr die Weichen für ein Verbot so genannter Konversionstherapien gegen Homosexualität stellen.
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will noch in diesem Jahr die Weichen für ein Verbot so genannter Konversionstherapien gegen Homosexualität stellen.

Sogenannte Konversionstherapien zielen darauf ab, Schwule und Lesben heterosexuell zu machen. Eine von Gesundheitsminister Jens Spahn eingesetzte Kommission empfiehlt nun, die „Homo-Heilung“ zu verbieten.

München - Vier Monate arbeitete die Kommission, jetzt ist der Abschlussbericht da. Und das Urteil über die fragwürdigen Therapien mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen, ist eindeutig: „Der Abschlussbericht unserer Stiftung zeigt deutlich auf, dass es keinen Grund mehr gibt, sogenannte „Konversionstherapien“ in Deutschland noch länger zu dulden – diese Behandlungen gehören verboten“, heißt es von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Diese war von Gesundheitsminister Jens Spahn damit beauftragt worden, nach einer genauen Analyse die Weichen für ein Verbot von Konversionstherapien zu stellen. Die Magnus-Hirschfeld-Stiftung geht von rund 1000 Fällen jährlich in Deutschland aus. 

„Die Pathologisierung und Diskriminierung homosexueller Menschen muss geächtet werden“, empfiehlt die Kommission. Und weiter: „Auch die besondere Schutzwürdigkeit von trans- und intersexuellen Menschen muss vom Staat beachtet werden: Wir empfehlen ein Verbot aller Behandlungen, die auf eine Änderung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und der angeborenen Varianten der Geschlechtsentwicklung eines Menschen abzielen“.

Konversionstherapien: Haftstrafe - „aber nicht zu hoch“

Wer Konversionstherapien anbietet, soll mit einer Haftstrafe belegt werden können - diese sollte aber nicht „zu hoch“ angesetzt sein, heißt es in dem Papier. „Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe halten wir für angemessen“. Zudem soll eine hohe Geldbuße von mehreren Zehntausend Euro als Ordnungswidrigkeitstatbestand in Betracht gezogen werden.

Eine weitere Empfehlung der Kommission: Wer Konversionstherapien an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vermittelt, soll grundsätzlich bestraft werden. Bei Vereinen solle die Gemeinnützigkeit entzogen werden.

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mb

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