Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Aufenthaltsort weitergegeben?

Spitzelei für Türkei: Flüchtlings-Bundesamt will Vorwürfe untersuchen

Das BAMF wird moderner.
+
Das BAMF hat eine Untersuchung der Verdachtsfälle angekündigt.

Mitarbeiter des Bundesflüchtlingsamts werden laut Medienberichten verdächtigt, türkische Asylbewerber an Erdogan-Getreue in der Heimat verraten zu haben. Die Behörde kann die Fälle nicht nachvollziehen - kündigt aber eine Untersuchung an.

Nürnberg - Nach den Spitzelvorwürfen gegen Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Behörde eine „sehr genaue und umfassende“ Untersuchung angekündigt. Dies teilte eine Sprecherin am Montag in Nürnberg mit. Türkische Asylbewerber verdächtigen laut einem Bericht des „Spiegels“ und des ARD-Magazins „Report Mainz“ türkischstämmige Mitarbeiter deutscher Behörden, sie an regierungstreue Kreise in ihrer Heimat verraten zu haben. Nach Gesprächen im BAMF oder in einer Ausländerbehörde seien sie in türkischen Zeitungen oder Fernsehsendern unter Nennung ihres deutschen Aufenthaltsorts als Terroristen diffamiert worden. In mindestens zwei Fällen soll die Polizei ermitteln.

„Die in der Berichterstattung des „Spiegels“ thematisierten Fälle konnten anhand der Informationen, die uns die „Spiegel“-Redaktion zu den Fällen gegeben haben, nicht nachvollzogen werden“, teilte die BAMF-Sprecherin mit. Man habe lediglich festgestellt, „dass es keine zentralen Beschwerden zu diesen Sachverhalten gegeben hat“.

Seit Mai: 16 Beschwerden gegen BAMF-Mitarbeiter

Wegen Verletzung der Neutralitätspflicht habe es seit Mai 2017 insgesamt 16 Beschwerden gegen BAMF-Mitarbeiter gegeben. In drei Fällen sei die Zusammenarbeit beendet worden. Und in 15 Fällen sei in diesem Jahr die Zusammenarbeit mit Dolmetschern beendet worden. Die Sprecherin betonte: „Keiner dieser Fälle passt jedoch auf die Konstellation, die in den Medienberichten skizziert wurde.“

Aufgabe der Dolmetscher sei es, das Gesagte wörtlich zu übersetzen. Daher „verbieten sich persönliche Meinungsäußerungen, ggf. verbunden mit Vorurteilen oder Bewertungen, zu Abstammung der Antragsteller, zu deren Religion, zu politischen Parteien usw.“ Die Asylbewerber könnten Unstimmigkeiten jederzeit an das Amt oder die Sicherheitsbehörden melden. Auch während der Anhörung könnten sie um einen anderen Dolmetscher bitten. Seien Beschwerden berechtigt, werde der Übersetzer vom Bundesamt nicht mehr gebucht. „Für den Antragsteller entstehen keine Nachteile, er erhält einen neuen Anhörungstermin.“

Rund 500 Dolmetscher für Türkisch im Einsatz

Von den etwa 7500 Dolmetschern, die für das BAMF arbeiten, seien knapp 500 Sprachmittler für Türkisch. Die Dolmetscher arbeiten ausschließlich freiberuflich für das Bundesamt.

Wer Übersetzer beim BAMF werden will, muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Sicherheitsbehörden zustimmen. „Die fachliche Befähigung wird im Rahmen der Vertragsverhandlungen und während der ersten Einsätze vor Ort überprüft.“ Die Außenstellen des Bundesamts bewerteten Qualifikation, persönliche Zuverlässigkeit und Integrität dann anhand eines Standardfragebogens.

dpa

Kommentare