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Es geht um sechs Zeilen

Spiegel: Erdogan geht wegen Böhmermann-Gedicht in Berufung

Turkish President Erdogan files request for prosecuition for Boeh
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Erdogan will auch die verbleibenden sechs Zeilen von Böhmermanns „Schmähgedicht“ verbieten lassen.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan geht wegen des Urteils zum Schmähgedicht von Jan Böhmermann in Berufung. Das berichtet der Spiegel.

Hamburg - Mehr als ein Jahr nach der ersten Veröffentlichung von Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ in der Sendung Neo Magazin Royale schlägt das Werk immer noch internationale Wellen. Nun will der türkische Präsident, der in der Tirade des Satirikers hart angegangen wurde, offenbar in Berufung gegen das Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts gehen. Laut Spiegel Online leitet der Kölner Anwalt von Recep Tayyip Erdogan diesen rechtlichen Schritt ein, um auch die Veröffentlichung der verbleibenden sechs Zeilen aus dem Stück gerichtlich verbieten zu lassen.

In dem Werk hatte Böhmermann das türkische Staatsoberhaupt hart angegriffen und ihm perverse Handlungen vorgeworfen. Das Hamburger Landgericht verbot schließlich große Teile des Gedichts. Die „ehrverletzenden“ Verse des gut zwei Minuten langen Gedichtes wurden untersagt. Sechs Zeilen blieben von der Untersagung ausgeschlossen. Böhmermann ging gegen das Urteil in Berufung, er will das komplette Werk weiterverbreiten.

Darauf reagierte nun Erdogan seinerseits mit einer Anschlussberufung. Sein Anwalt wirft dem Deutschen unter anderem Rassismus vor, „der sich nicht nur gegen den Präsidenten richte, sondern gegen das türkische Volk.“ Auch in Deutschland lebende Türken sollen durch das „Schmähgedicht“ beleidigt werden. Zudem werde der türkische Präsident nicht kritisiert, „sondern als Person entwertet.“

Diplomatische Krise wegen Böhmermann

Der Veröffentlichung des Schmähgedichts im März 2016 waren wochenlange Kritiken und teils auch diplomatische Verwerfungen zwischen der Bundesrepublik und der Türkei nachgegangen. Böhmermann hatte sich zwischenzeitlich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, während Erdogan versuchte, den im Strafgesetzbuch verankerten Paragrafen 103 geltend zu machen. Dieser regelt die Bestrafung bei der Beleidigung ausländischer Organe und Vertreter ausländischer Staaten. Im Laufe der Debatte setzten sich zahlreiche Politiker zur Abschaffung dessen ein, darunter auch die Bundeskanzlerin. Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Verbot bereits zu, ab 1. Januar wird er abgeschafft.

bix

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