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Nach gescheiterten Verhandlungen

Spahn legte Pflege-Untergrenzen per Verordnung fest

Jens Spahn.
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Jens Spahn.

Nach gescheiterten Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen legt jetzt die Bundesregierung Untergrenzen für das Pflegepersonal in Kliniken fest.

Berlin - Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) leitete am Donnerstag ein entsprechendes Verordnungsverfahren ein. „Die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patienten haben“, erklärte Spahn. Die Personaluntergrenzen sollen ab dem 1. Januar 2019 für vier besonders pflegeintensive Krankenhausbereiche gelten: auf Intensivstationen sowie in den Abteilungen Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.

Schon vor der Bundestagswahl hatte die damalige Bundesregierung die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung beauftragt, eine Mindestausstattung für pflegeintensive Klinikbereiche zu vereinbaren. Vor einem Monat waren diese Verhandlungen endgültig gescheitert. „Dieses Versagen der Selbstverwaltung erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte“, erklärte Spahn. Die jetzt auf den Weg gebrachte Verordnung muss nach Angaben des Ministeriums weder vom Kabinett noch von Bundestag oder Bundesrat bestätigt werden.

dpa

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