Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Entwurf

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Söder gibt sich offen - mit einer Einschränkung

Söder muss um den Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz kämpfen.
+
Söder muss um den Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz kämpfen.

Ministerpräsident Markus Söder (CDU) zeigt sich offen für Veränderungen im Streit um das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Eine Sache will er aber erhalten.

München - Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Novelle des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes gegen die Kritik von Opposition und Verbänden verteidigt. „Wir wollen niemanden stigmatisieren und nehmen die Bedenken ernst“, sagte Söder am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Der Schutz der Bevölkerung und der Betroffenen seien wichtige Güter, dem solle im Gesetz Rechnung getragen werden.

Offen für Veränderungen

Söder kündigte an, dass die Regierung bei der anstehenden Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag „offen für Veränderungen“ sei. Dies gelte für Detailfragen, „aber die Grundrichtung wollen wir erhalten“. Am 24. April findet im Landtag zur geplanten Novelle auch eine Expertenanhörung an. Die erste Lesung im Parlament ist für diesen Mittwoch geplant.

Kritik an Gesetzentwurf

Kritiker des Gesetzentwurfes monieren unter anderem die geplante Einführung einer Kartei von psychisch Kranken, die zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten auch an die Polizei weitergegeben werden soll. Zudem definiert der Gesetzentwurf mehr Gründe, deretwegen ein psychisch Kranker auch gegen seinen Willen untergebracht werden kann.

Lesen Sie auch: So sehen Söders Pflege-Pläne im Detail aus.

dpa

Kommentare