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Nach Amtseinführung
Erster Rückschlag für Trump: US-Bundesrichter stoppt Staatsbürgerschafts-Dekret
Wer in den USA geboren wird, erhält automatische die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten. Dieses Grundrecht wollte Donald Trump als US-Präsident ändern.
Washington, D. C. – Donald Trump hatte kurz nach seiner Amtseinführung als US-Präsident ein Dekret erlassen, wonach die US-Staatsbürgerschaft nicht mehr an die Geburt in den USA gekoppelt werden soll. Diesen Erlass hat US-Bundesrichter John Coughenour nun vorläufig blockiert. Den Vorstoß von Trump bezeichnete er bei einer Anhörung im Westküstenstaat Washington als eine „eklatant verfassungswidrige Anordnung“.
Trump-Dekret gegen Geburtsrecht auf Staatsbürgerschaft – US-Bundesstaaten protestieren gegen Entwurf
Coughenour führte weiter aus, dass es sich bei dem Geburtsrecht auf Staatsbürgerschaft um ein in der US-Verfassung verankertes Recht handele. Mit dieser Meinung scheint der Bundesrichter nicht alleine zu sein. Mehrere Bundesstaaten und Bürgerrechtsorganisationen reichten Klage gegen das Dekret von US-Präsident Trump ein.
Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta bezeichnete das Dekret als „offenkundig verfassungswidrig und offen gesagt unamerikanisch“, wie der Spiegel berichtete. Trump habe damit seine Befugnisse „weit überschritten“, fügte er hinzu. „Und wir werden ihn zur Rechenschaft ziehen.“
Recht auf Staatsbürgerschaft bei Geburt in den USA – Trump richtet sich gegen illegale Migranten
Trump will mit dem Vorhaben offenbar gegen die illegale Migration in die USA vorgehen. Dazu hatte er mehrere Dekrete nach seinem Amtsantritt erlassen und sogar den nationalen Notstand an der Südgrenze ausrufen lassen. Auch mit dem Plan, das Geburtsrecht auf US-Staatsbürgerschaft zu kippen, richtete sich Trump gegen Migrantinnen und Migranten. Dieses solle seiner Ansicht nach nämlich nicht mehr greifen, wenn sich die Mutter bei der Geburt des Kindes illegal in den Vereinigten Staaten aufhält.
Die Trump-Dynastie: Alle Mitglieder und ihre Rollen in der „First Family“
Das von Trump infrage gestellte Recht ist jedoch im 14. Zusatzartikel der US-Verfassung verankert. Trump argumentiert dagegen, dass dies laut eines Satzes in einem Zusatzartikel nur auf Personen zutreffe, deren Gerichtsbarkeit der USA unterliegt. Bislang hatte der das oberste Gericht der USA, der Supreme Court, dabei keinen Unterschied gemacht. (nhi/AFP/dpa)