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Weitere Klagen anhängig

Verfassungsgerichtshof hat erste Entscheidung zu PAG getroffen - Streit geht weiter

Bündnisses gegen das neue Polizeiaufgabengesetz
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Die Gründungsmitglieder des Bündnis «noPAG - Nein! Zum neuen Polizeiaufgabengesetz» im April 2018 nach einer Pressekonferenz vor dem Rathaus auf dem Marienplatz.

Schon lange wird über das bayerischen Polizeiaufgabengesetz gestritten. Der Verfassungsgerichtshof hat nun eine erste Entscheidung getroffen - beendet ist der Konflikt damit nicht.

München - Das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) bleibt vorerst unverändert. Einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof zurück, wie es in einer Mitteilung vom Dienstag hieß. Die Popularklage gegen das Gesetz habe in wesentlichen Punkten „nach überschlägiger Prüfung (...) offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“. 

In der Hauptsache läuft das Verfahren noch weiter. Der Gerichtshof gab unter anderem zu bedenken, „dass vor allem Freiheitsentziehungen für die Betroffenen äußerst schwerwiegende Grundrechtseingriffe beinhalten“.

Beim Verfassungsgerichtshof sind noch weitere Klagen gegen das PAG anhängig, darunter von SPD und Grünen. Nach Angaben einer Sprecherin wurde darüber allerdings noch nicht entschieden. Im vergangenen Jahr waren zehntausende Menschen in Bayern gegen das schärfere Polizeirecht auf die Straße gegangen. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass beispielsweise Online-Durchsuchungen laut PAG schon bei einer „drohenden“ und nicht erst bei einer konkreten Gefahr möglich sind.

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dpa

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