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Urteil in Luxemburg

Polens Justizreform wieder abgeurteilt - nun könnte es teuer werden

Wie die polnische Regierung das Justizsystem umkrempelt, verstößt gegen EU-Recht, sagt der EuGH - wieder einmal. Diesmal sind harte Folgen möglich.

Luxemburg/Warschau - Polen hat endgültig eine juristische Niederlage erlitten: Das höchste EU-Gericht hat weitere Aspekte der umstrittenen polnischen Justizreform als nicht vereinbar mit den Grundwerten der Staatengemeinschaft gekippt. Demnach verstößt die Möglichkeit zur Veröffentlichung der Mitgliedschaft von Richterinnen und Richtern etwa in Verbänden, Organisationen oder Parteien gegen EU-Recht. Dabei handele es sich um einen widerrechtlichen Eingriff in die Privatsphäre, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag (5. Juni) in Luxemburg.

Insbesondere die inzwischen abgeschaffte Disziplinarkammer für Richterinnen und Richter habe die richterliche Unabhängigkeit untergraben. Der EuGH machte auch deutlich: Die polnischen Regeln gewährleisteten keinen Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Dazu gehöre nämlich, dass die nationalen Gerichte überprüfen könnten, ob sie selbst oder andere Gerichte den im Unionsrecht vorgesehenen Anforderungen genügen.

Polen erleidet Schlappe am EuGH: Umstrittene PiS-Justizreform könnte noch teurer werden

Das Urteil aus Luxemburg könnte auch Auswirkungen auf ein zuvor schon im Eilverfahren verhängtes Zwangsgeld haben. Die bislang gegen Polen festgesetzten Zahlungen laufen nun zwar aus formalen Gründen aus, die EU-Kommission kann aber erneut ein Zwangsgeld beantragen. Weil Warschau sich weigerte, frühere EuGH-Urteile umzusetzen, hatte der Gerichtshof innerhalb des nun entschiedenen Verfahrens schließlich eine Million Euro Zwangsgeld pro Tag verhängt. Die Strafe war im Frühjahr halbiert worden, weil die Regierung inzwischen einige Änderungen am Justizsystem vorgenommen hat.

Mateusz Morawiecki, Ministerpräsident von Polen.

Weitere Verfahren sind schon abzusehen: Im Februar verklagte die EU-Kommission Polen erneut wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof.

Für Warschau sind die Verfahren heikel, denn es geht inzwischen auch um viel Geld: Die EU-Kommission hält mehrere Milliarden Euro aus dem Corona-Aufbaufonds für Polen zurück, weil sie Zweifel am dortigen Justizsystem hat. Wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit hat die EU-Kommission bereits Milliarden Euro an Fördergeld für Polen einbehalten. Die Regierung in Warschau weist den Vorwurf zurück.

Polen vor der Wahl: Proteste gegen PiS in Warschau

Die Richter listeten diesmal gleich mehrere Punkte der von der rechtsnationalen Regierungspartei PiS umgesetzten Reform als Schädigung der Unabhängigkeit der Justiz und damit als Unterwanderung des Rechts auf. „Die polnische Justizreform vom Dezember 2019 verstößt gegen EU-Recht“, stellte das Gericht fest. „Die Werte der Rechtsstaatlichkeit sind ein integraler Bestandteil der Identität der Europäischen Union.“

Die PiS regiert das Land seit 2015, die nächste Parlamentswahl ist für Oktober oder November anberaumt. Am Sonntag hatten in Warschau Hunderttausende gegen die Regierung demonstriert. Zum 34. Jahrestag der ersten demokratischen Wahlen in Polen nach dem Krieg waren Regierungskritiker aus dem ganzen Land in die Hauptstadt gereist. Die liberale Opposition hatte die Kundgebung zum Test dafür erklärt, ob die PiS nach fast acht Jahren an der Regierung in diesem Jahr abgewählt werden kann. (rtr/dpa/fn)

Rubriklistenbild: © Michal Dyjuk/AP/dpa/Archivbild

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