Verfassungstreue
„pauschale Konsequenzen“: Dobrindt sieht sie nicht für Beamte mit AfD-Parteibuch
Die AfD ist nun als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft und löst damit Unsicherheit im Staatsdienst aus. Was kommt auf Parteimitglieder im öffentlichen Dienst zu?
Berlin – Rund zwei Monate nach der Bundestagswahl 2025 folgte der politische Paukenschlag: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD inzwischen als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Bislang galt die Partei lediglich als Verdachtsfall. Der Verdacht habe sich jedoch „bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet“, erklärte die Behörde in Köln. Diese Entscheidung wirft Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit AfD-Parteibuch. Folgen dienstrechtliche Konsequenzen?
AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft: Was bedeutet das für Beamte mit AfD-Parteibuch?
Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellte im Bild-Interview klar: Staatsbedienstete, die der AfD angehören, müssen keine „pauschalen Konsequenzen“ fürchten. Die Verfassungstreue von Beamten könne nur „einzelfallspezifisch“ geprüft werden.
Herbert Reul (CDU), Innenminister von NRW, ist der gleichen Meinung. Eine Parteimitgliedschaft alleine reiche nicht aus, um „dienstrechtliche Konsequenzen“ zu erhalten. „Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden – ohne Schnellschüsse, aber mit klarem Blick und Konsequenz, wenn es nötig ist“, bekräftigte Reul gegenüber Bild.
Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat. Solche Fälle müssen einzeln geprüft werden.
Konsequenzen für Beamte, die sich zu AfD bekennen: Entlassungen „nach Einzelfallprüfung“ möglich
Auch die Innenminister von Hessen, Roman Poseck (CDU), und Thüringen, Georg Maier (SPD), ziehen klare Grenzen. „Nach Einzelfallprüfung kann es durchaus zu Entlassungen kommen“, erklärte Poseck im Bild-Interview. Entscheidend sei aber bereits die Vorauswahl: Man müsse „Sorge tragen, dass Extremisten gar nicht erst in den öffentlichen Dienst reinkommen.“ Eine flächendeckende Überprüfung aller Beamten sei in Hessen jedoch nicht geplant, wohl aber Konsequenzen, wenn ein aktives Engagement für die AfD bekannt wird.
In Thüringen wurden Polizeibeamte seit der dortigen Einstufung der AfD 2021 mehrfach schriftlich belehrt. Zwar habe es noch keine Entlassungen gegeben, aber durchaus Disziplinarverfahren – etwa wegen rechtsextremer Inhalte in sozialen Medien. In Einzelfällen kam es zu Verweisen, Geldstrafen oder abgelehnten Einstellungen.
Bayern verlangt bereits seit 1991 von allen Beamten ein sogenanntes Verfassungstreuebekenntnis
„Mitarbeiter der Polizei, in der Verwaltung und besonders in unseren Schulen müssen Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) dem Münchener Merkur von Ippen.Media. Das Landesamt für Verfassungsschutz werde das 1100 Seiten starke Gutachten der Bundesbehörde nun „genau analysieren“ und mögliche Konsequenzen evaluieren.
Bayern verlangt bereits seit 1991 von allen Beamten ein sogenanntes Verfassungstreuebekenntnis. Bewerber müssen angeben, ob sie einer extremistischen Organisation oder Partei angehören. Wird dies bejaht, erfolgt eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz. Im Jahr 2024 stieg die Zahl solcher Fälle auf 32. Wie viele Bewerber letztlich abgelehnt wurden, konnte das Innenministerium nicht sagen, berichtete die Bild. Ein Sprecher erklärte: „Ob eine Aufnahme der AfD in das Verzeichnis erfolgen soll, wird noch geprüft.“
„Gesichert rechtsextremistisch“: AfD-Abgeordneter zieht Konsequenzen
Der frisch gewählte AfD-Bundestagsabgeordnete Sieghard Knodel aus Baden-Württemberg zog bereits Konsequenzen: Er erklärte seinen Austritt aus Fraktion und Partei. In einer internen E-Mail begründete er den Schritt mit dem Schutz seines „privaten und geschäftlichen Umfelds“ angesichts der Einstufung der AfD als rechtsextrem. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur. (lw)
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