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Er beschaffte die Waffen

NSU-Prozess: Das fordert die Verteidigung für den Mitangeklagten Carsten S.

Fortsetzung NSU-Prozess
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Der Mitangeklagte Carsten S. soll nach Forderung seiner Verteidigung mit einem Freispruch im NSU-Prozess davonkommen.

Nach den Plädoyers rund um Beate Zschäpe stehen nun die mutmaßlichen Unterstützer der NSU-Terrorzelle im Mittelpunkt des Prozesses: Für den Waffenbeschaffer Carsten S. haben seine Verteidiger eine eigene Sichtweise.

München - Im NSU-Prozess haben die Verteidiger des mutmaßlichen Waffenbeschaffers Carsten S. einen Freispruch für ihren Mandaten gefordert. Der heute 38-Jährige habe nichts von den geplanten Morden des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gewusst, argumentierten seine Anwälte Jacob Hösl und Johannes Pausch am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht. „Er hatte so etwas nicht für möglich gehalten“, sagte Hösl. S. habe „nicht bedingt vorsätzlich gehandelt“, ihm könne heute kein strafrechtlicher Vorwurf mehr gemacht werden. Pausch betonte aber, S. werde sein Leben lang mit dem Geschehenen belastet sein - ein möglicher Freispruch würde ihm dies nicht nehmen.

Die Bundesanwaltschaft hatte S. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, weil er die wichtigste Mordwaffe des NSU, eine „Ceska“-Pistole mit Schalldämpfer, besorgt und zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebracht haben soll. Mit der immer gleichen Waffe ermordeten die beiden Terroristen neun Gewerbetreibende mit türkischen und griechischen Wurzeln.

Anklage fordert drei Jahre Jugendstrafe für Carsten S.

Die Anklage hatte drei Jahre Jugendstrafe für S. beantragt, der zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war. S. hat die Übergabe der Waffe gestanden. Sein Anwalt Hösl betonte aber, S. sei nur der „willfährige Adlatus“ des Mitangeklagten Ralf Wohlleben gewesen, der bei der Waffenbeschaffung demnach die zentrale Rolle gespielt haben soll. Mundlos und Böhnhardt habe S. nur rudimentär gekannt, sagte Pausch.

Mit seinen umfassenden Aussagen hatte S. vor allem Wohlleben massiv belastet. Mehrere Angehörige von NSU-Opfern erkannten die Reue von S. an - und haben ihm nach eigenem Bekunden verziehen. S. befindet sich auf freiem Fuß. Er gilt als gefährdet und befindet sich in einem Zeugenschutzprogramm.

Weitere Verteidiger-Plädoyers für kommende Woche geplant

Die Verteidiger-Plädoyers hatten vergangene Woche mit den Schlussvorträgen der beiden Wunschverteidiger von Beamte Zschäpe begonnen. Sie ist die Hauptangeklagte im NSU-Prozess. Sie lebte fast 14 Jahre gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund. Die Bundesanwaltschaft fordert für sie lebenslange Haft. Die Verteidiger verlangten dagegen eine Gefängnisstrafe von maximal zehn Jahren. Kommende Woche geht es mit den nächsten Verteidiger-Plädoyers weiter. Der Zeitplan für das mögliche Ende des Mammutprozesses ist straff.

dpa

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