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Göppel (CSU) will Thema bei Koalitionsverhandlungen einbringen

Neuer Anlauf gegen Flächenfraß nach gestopptem Volksbegehren: Kommt eine Obergrenze?

Protest gegen den Raubbau an der Natur – hier im Sommer bei Gilching im Landkreis Starnberg.
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Protest gegen den Raubbau an der Natur – hier im Sommer bei Gilching im Landkreis Starnberg.

Wer meint, nach der Landtagswahl sei das Thema Flächenfraß ad acta gelegt, der irrt: Eine Gruppe um den ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Josef Göppel unternimmt einen neuen Anlauf. Das Ziel: Eine verbindliche Obergrenze soll schon in den Koalitionsverhandlungen vereinbart werden.

München – Erst im Juli hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren gegen Flächenfraß jäh gestoppt. Die Zielsetzung, den Flächenfraß in Bayern auf fünf Hektar pro Tag zu begrenzen, lasse offen, wie dieses Ziel erreicht werden solle, rügten die Richter unter anderem damals. Diese Kritik greift eine fünfköpfige Expertengruppe um Josef Göppel, der Ehrenvorsitzender des CSU-Arbeitskreises Umwelt ist, nun auf. Sie legen in einem Papier, das allen Landtagsfraktionen zugeleitet wurde, Eckpunkte für nachhaltiges Flächenmanagement vor. „Das ist in drei Monaten gereift“, sagte Göppel unserer Zeitung.

Ziel ist es, in die Bayerische Verfassung ein Flächenspargebot aufzunehmen. Wie schon die Initiatoren des gescheiterten Volksbegehrens wollen die Experten zudem eine verbindliche Obergrenze von fünf Hektar Landverbrauch pro Tag. Dies soll im Landesplanungsgesetz verankert werden. Im Unterschied zum ersten Anlauf verwenden die Autoren des Papiers einige Mühe darauf, die Umsetzung des Flächensparziels zu erklären. Göppel sagt, daran habe auch ein Verfassungsrichter mitgearbeitet, der sich dem Urteil gegen das Volksbegehren damals nicht angeschlossen habe, aber mit seinem Votum unterlegen sei. Einen Namen nennt er aber nicht.

Wie dem auch sei: Das künftige Flächenmanagement Bayern soll an die „Systematik des kommunalen Finanzausgleichs anknüpfen“, schlagen die Autoren nun vor. Die Aufteilung des jährlichen landesweiten Flächenbudgets könne also nach Faktoren wie Finanzkraft, Gemeindegröße oder noch vorhandenen freien Flächen erfolgen. „Im Gleichschritt“ mit dem Bayerischen Gemeindetag sollten weitere Einzelmaßnahmen erfolgen, etwa eine Lockerung der Entschädigungspflicht bei der Aufhebung von Bebauungsplänen und eine staatliche Förderung von Rückbauten. Außerdem wird ein weiterer Kritikpunkt der Verfassungsrichter aufgegriffen: Die Richter hatten moniert, dass das Volksbegehren nicht zwischen Flächenverbrauch durch Gemeinden und durch überörtliche Instanzen unterscheidet. Daher würde der Flächenverbrauch durch Bau von Bundesstraßen oder Eisenbahntrassen – die immerhin ein Drittel zum Flächenfraß beitragen – nicht berücksichtigt. Gemeinden und staatliche Planungsträger sollen nun anteilige Budgets erhalten.

Initiator Göppel hofft, dass die mutmaßlichen Koalitionspartner CSU und Freie Wähler den Flächenverbrauch zum Thema machen. So sieht es auch Holger Magel von der Bayerischen Akademie ländlicher Raum. Die Koalitionäre müssten sich allerdings für die „Abkehr vom Freiwilligkeitsprinzip“ entscheiden. Ohne verbindliche Obergrenze gehe es nun mal nicht.

Dirk Walter

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