Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Nazi-Verbrechen im Dritten Reich

Polens Präsident unterschreibt umstrittenes Holocaust-Gesetz

Polens Präsident Andrzej Duda.
+
Polens Präsident Andrzej Duda.

Trotz internationaler Proteste hat Polens Präsident Andrzej Duda am Dienstag angekündigt, er werde das umstrittene Holocaust-Gesetz unterschreiben.

Warschau - Trotz internationaler Proteste hat Polens Präsident Andrzej Duda am Dienstag angekündigt, er werde das umstrittene Holocaust-Gesetz unterschreiben. Er werde das unterschriebene Gesetz jedoch dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen, sagte Duda am Dienstag in Warschau.

Das Gesetz hat bereits eine diplomatische Krise mit Israel ausgelöst. Es sieht Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Haft vor, wenn jemand unter anderem „öffentlich und entgegen den Fakten“ dem polnischen Volk oder Staat die Verantwortung oder Mitverantwortung für vom „Dritten Reich“ begangene Nazi-Verbrechen zuschreibt. Dies gilt auch für andere Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschheit oder für Kriegsverbrechen.

Gegner des Gesetzes bemängeln, es sei unpräzise formuliert. Dies könnten polnische Regierende benutzen, um Fälle, bei denen die Verantwortung von Polen bei Verbrechen an Juden nachgewiesen wurde, zu leugnen. Ihrer Meinung nach gefährdet das Gesetz auch die freie Meinungsäußerung. Polens Regierung streitet das ab und hebt zudem hervor, Kunst und Wissenschaft seien von den Regelungen ausgenommen.

Duda stellte klar, dass Polen im Zweiten Weltkrieg als Staat nicht existierte und sich deshalb auch nicht als solcher am Holocaust beteiligen konnte. Polen habe das Recht, sich vor falschen Unterstellungen zu schützen. Dazu diene dieses Gesetz und deshalb, werde er es unterzeichnen. Um aber sicher zu gehen, dass es nicht die Meinungsfreiheit einschränke, werde er es dem Verfassungsgericht vorlegen, nachdem er es unterschrieben habe.

dpa

Kommentare