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Bundespolizei bestätigt

Nach heftigem Konflikt in Ellwangen: Abgeschobener Togoer dürfte wieder einreisen

Polizeieinsatz im Flüchtlingsheim
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Polizeieinsatz im Flüchtlingsheim

Es war ein riesenhafter Einsatz: Die Polizei setzte gegen starken Widerstand die Abschiebung eines Togolesen in Ellwangen durch. Der Effekt der Aktion könnte letztlich überschaubar sein.

Düsseldorf/Potsdam - Nach seiner Abschiebung nach Italien wird die Bundespolizei den Togoer aus dem baden-württembergischen Ellwangen wieder einreisen lassen müssen - sofern er dies möchte. Sollte der togoische Staatsangehörige nach einer gewissen Zeit ein Schutzersuchen gegenüber der Bundespolizei zum Ausdruck bringen, so gilt derzeit folgende Regelung: „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens ist die Einreise zu gestatten“, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei in Potsdam der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ berichtet.

Grundsätzlich erhält ein Drittstaatsangehöriger, der aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde, ein zeitlich befristetes Einreiseverbot nach Deutschland. Geregelt sei dies im Paragraf 11 des Aufenthaltsgesetzes, sagte die Sprecherin der Bundespolizei. Ein Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgeschoben wurde, darf somit nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen.

Der 23-jährige Togoer wehrt sich mit allen möglichen Rechtsmitteln gegen seine Rückführung nach Italien. Seine Festnahme hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil sie zunächst von 150 bis 200 Mitbewohnern der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen verhindert worden war.

Lesen Sie auch: Ellwangen - Flüchtlingsorganisation spricht von „bürgerkriegsähnlichem Polizeieinsatz“

dpa

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