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Bundestagswahl

„Skandal“ vor Bundestagswahl: Deutsche im Ausland können nicht wählen

Etliche der vier Millionen Deutschen im Ausland können nicht wählen. Ihre Wahlunterlagen kamen nicht rechtzeitig. In die Botschaft dürfen sie auch nicht.

Berlin – Parteien, Promis, Ämter und die Bundesregierung: Viele Personen und Institutionen in Deutschland rufen gerade dazu auf, bei der Bundestagswahl am 23. Februar wählen zu gehen. Für Hunderttausende aber wird das wohl nicht klappen – obwohl sie wählen wollen und dazu berechtigt sind. Etliche Deutsche im Ausland berichten gerade, dass sie trotz der Einhaltung aller Fristen ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig bekommen hätten. Die Bundeswahlleitung sagt, ihr seien die Hände gebunden.

Viele Auslandsdeutsche können bei Bundestagswahl nicht abstimmen

Das Auswärtige Amt geht von drei bis vier Millionen wahlberechtigten Deutschen im Ausland aus. Trotzdem können an der Wahl wohl etliche nicht teilnehmen, wie Gespräche dieser Redaktion mit Auslandsdeutschen und Berichte in den sozialen Netzwerken zeigen. Der Grund: Die Briefwahlunterlagen kamen nicht rechtzeitig an.

Etliche Deutsche im Ausland können an der Bundestagswahl wohl nicht teilnehmen.

„Ich habe die Briefwahl fristgerecht beantragt und die dafür nötigen Unterlagen an die zuständige Behörde in Hamburg geschickt“, sagt Max Schmid (Name geändert) gegenüber unserer Redaktion. Schmid lebt seit vier Jahren in New York. Weil sein letzter deutscher Wohnsitz Hamburg ist, muss er sich dort um seine Briefwahlunterlagen bemühen. Die Wahlbehörde schickt ihm dann im Regelfall die Dokumente bis zu einem Stichtag zu. Allerdings kamen sie nicht, wie der Auslandsdeutsche erzählt. „Aus Hamburg habe ich keinerlei Benachrichtigung bekommen, obwohl ich in der E-Mail extra um eine Empfangsbestätigung gebeten habe.“ Nun ist es zu spät.

Dabei handelt es sich längst um keinen Einzelfall. Aus den USA berichten viele Menschen vom gleichen Vorgang, auch in Neuseeland und Australien sind Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig eingetroffen. Selbst die US-Korrespondentin und Politikexpertin des Handelsblatt, Katharine Kort, ist betroffen, wie sie selbst berichtet; an mangelnder Kenntnis zu Wahlvorgängen liegt es also nicht.

Deutscher im Ausland bleibt bei Bundestagswahl außen vor: „Macht mich echt sauer“

Stattdessen sind es die ohnehin knappen Fristen im Zuge der vorgezogenen Wahl. Denn schon bei regulär angesetzten Bundestagswahlen mit mehr Vorlaufzeit wird das Abstimmen in weit entfernten Ländern oft zeitlich eng. Dieses Mal schickten die jeweiligen Behörden die Briefwahlunterlagen zwischen dem 6. und 10. Februar ab, durch die langen Postzustell-Vorgänge in manchen Ländern reichte das offenbar nicht. Obwohl das Auswärtige Amt extra den amtlichen Kurierweg für die Zustellung der Wahlunterlagen öffnete, scheint auch das in vielen Fällen nicht rechtzeitig geklappt zu haben. Wie viele Menschen nun nicht wählen können, weiß die Bundeswahlleitung nicht.

„Das ist nichts anderes als ein Skandal“, zeigt sich Schmid empört. „Nicht wählen zu können, obwohl ich den Drang habe, meine Stimme geltend zu machen, ist enttäuschend und macht mich auch echt sauer.“ Schmid verweist auf das Gewicht der nun wegfallenden Kreuze. „Die Auslandsdeutschen, deren Stimmen jetzt möglicherweise nicht gewichtet werden können, sind tendenziell nicht diejenigen, die AfD oder BSW wählen. Sondern die, die ihre Stimme der demokratischen Mitte geben.“ Sein ebenfalls deutscher Arbeitskollege könne ebenfalls nicht an der Wahl teilnehmen, sagt Schmid. Immerhin: Auswanderer im näheren Ausland berichten, dass die Unterlagen bei ihnen rechtzeitig ankamen.

Gesetzliche Vorgaben machen Wahl im Ausland unmöglich

Wie stark die vorgezogene Wahl den Prozess erschwert, erklärt die Bundeswahlleitung auf Nachfrage der Frankfurter Rundschau. „Die Stimmzettel konnten erst gedruckt werden, nachdem die Wahlvorschläge zugelassen waren und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden hatten.“ Somit bleiben für die Briefwahl inklusive Hin- und Rückversand lediglich zwei Wochen. Die Wahlleitung weist auf enge gesetzliche Regelungen bei Neuwahlen hin, die dafür sorgen sollen, dass zügig eine neue Regierung gewählt werden kann.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten verweist die Wahlleitung auf ihre Bemühungen für die Millionen Deutschen im Ausland. „Nach erfolgtem Druck der Stimmzettel wurde der Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeindebehörden vorrangig an ausländische Adressen vorgenommen, um dabei keine wertvolle Zeit zu verlieren. Hierfür waren die Gemeindebehörden von Anfang sensibilisiert.“

Bundestagswahl 2025: Wählen im Ausland „unverhältnismäßig hoher Aufwand“

Schmid würde nun gerne in der deutschen Botschaft oder im Konsulat wählen gehen. Das ist im deutschen Wahlrecht aber nicht vorgesehen. Die Bundeswahlleitung sagt, in der Vergangenheit wurde dieses Szenario geprüft. Das Ergebnis war, „dass eine Urnenwahl in den Auslandsvertretungen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand nicht nur für die Auslandsvertretungen, welche unter anderem Stimmzettel für alle 299 Wahlkreise in ausreichender Menge vorhalten müssten, sondern auch für die wahlberechtigten Auslandsdeutschen verbunden wäre, da dies unter Umständen eine weite Anreise zu den Auslandsvertretungen bedeuten würde.“

Für den in New York lebenden Deutschen bleibt trotzdem die Enttäuschung und der Verlust von Vertrauen in die Ämter und Behörden. „Wir müssen uns beim Wahlrecht dann doch fragen, was wir wollen: den Menschen ihre Wahl zu ermöglichen, oder auf Paragrafen im Wahlrecht herumzureiten?“

Rubriklistenbild: © IMAGO/Oliver Baumgart

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