Unterdrückung durch Lukaschenko
Belarus-Präsident verfolgt seine Gegner in Deutschland und weltweit
Der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko unterdrückt seine Kritiker auch im Ausland. Auch in Deutschland sind viele von den neuen Maßnahmen aus Minsk betroffen.
Berlin – In keinem anderen Land in Europa wird die Opposition so stark unterdrückt, wie in Belarus. Laut einem Bericht der Menschenrechtsorganisation „Amnesty International“ werden in dem Land die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiter massiv eingeschränkt.
Machthaber Lukaschenko lasse das Justizsystem zur Unterdrückung kritischer Stimmen missbrauchen. Gerichtsverfahren entsprachen regelmäßig nicht internationalen Standards, kritisiert die Menschenrechtsorganisation. In den Gefängnissen des Landes sind zahlreichen Regimegegner unschuldig inhaftiert.
Lukaschenko setzt Regimegegner per Dekret im Ausland unter Druck
Doch das Lukaschenko-Regime lässt auch seine Gegner im Ausland verfolgen. Das hat eine Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut (Die Linke) im Bundestag ergeben. Möglich macht das ein Dekret von Lukaschenko, das im Ausland lebenden Belarussen sogenannten „konsularische Dienste“ verweigert.
Die Folgen sind verheerend. Wer keinen gültigen Reisepass vorlegen kann, bekommt im Regelfall auch sein Aufenthaltstitel nicht verlängert. Oppositionelle müssen also, um ihre Reisepässe zu verlängern, in ihre Heimat zurück. Dort droht ihnen dann die Verhaftung.
Belarus unter Präsident Lukaschenko: Verweigerung konsularischer Dienste für Regimegegner
Dass im Ausland lebende Belarussen ihre Ausweisdokumente nur noch direkt in Belarus beantragen und verlängern können, sei ganz klar eine weitere Form der Repression des belarussischen Regimes gegen Oppositionelle, erzählt Akbulut im Gespräch mit unserer Redaktion. Diese Verweigerung konsularischer Dienste sei eine von autokratischen Regimen gerne praktizierte Form der Ausgrenzung von Andersdenkenden, so Akbulut.
Auch in Deutschland leben viele Belarussen, die vor der Unterdrückung in ihrer Heimat geflüchtet sind. „In Deutschland halten sich zum Stichtag 31. August 2023 ausweislich des Ausländerzentralregisters insgesamt 29.609 Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit auf“, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Linken-Abgeordnete mit.
Bundesregierung ist sich über Verhaftungen zurückgereister Belarussen bewusst
Die Bundesregierung ist sich über den Hebel des Lukaschenko-Regimes bewusst, mit der es seine Gegner im Ausland unter Druck setzt. „Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es erste Meldungen über die Verhaftung von Belarussinnen und Belarussen, die zur Ausstellung neuer Passdokumente zurückgereist sind. Vor diesem Hintergrund dürfte in der Regel eine Unzumutbarkeit der Passbeschaffung in Fällen anzunehmen sein, in denen eine politische Verfolgung von Belarussinnen und Belarussen nachgewiesen werden kann“, so die Bundesregierung.
Deswegen sollen betroffene Belarussen die Möglichkeit haben, ohne einen gültigen Reisepass ihre Aufenthaltstitel zu verlängern. „Wenn die Passbeschaffung nicht zumutbar ist, stellt die zuständige Ausländerbehörde ein deutsches Passersatzpapier für Ausländer aus“. Es müsse allerdings eine politische Verfolgung nachgewiesen werden. Das hält die Oppositionspolitikerin für schwierig.
„Hier werden die Anforderungen völlig überspannt, zumal diese Betrachtungsweise in keiner Weise die Situation von Personen berücksichtigt, die sich erst in Deutschland exilpolitisch engagiert haben. Es ist daher notwendig, einen wesentlich großzügigeren Maßstab anzulegen und Betroffenen auch schon dann Ersatzpapiere zu geben, wenn nur die Gefahr einer politischen Verfolgung besteht.“
Lukaschenko unterdrückt Staatsbürger im Ausland: Einzelfallprüfung kann Verlust von Job und Aufenthaltstitel bedeuten
Mit demselben Problem sind nicht nur Oppositionelle aus Belarus konfrontiert, sondern auch Regimegegner aus der Türkei. Hier haben Betroffene Ersatzdokumente, sogenannte „Fiktionsbescheinigungen“ erhalten, als Ersatz für Reisepässe aus ihrer Heimat erhalten. In anderen Fällen werden diese Ersatzdokumente jedoch nicht ausgestellt.
Auch hier sind die Folgen dann verheerend. Betroffene können dann weder ihren Aufenthalt noch ihre Arbeitserlaubnis verlängern, das heißt, sie können dann nicht mehr arbeiten. Ihnen bleibt dann nur noch der Antrag aus Asyl. Das droht jetzt auch den Menschen aus Belarus, denn auch bei ihnen soll im Einzelfall geprüft werden, ob sie Ersatzdokumente bekommen oder nicht.
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