Holetschek sauer
Lauterbachs Krankenhauspläne sind laut Gutachten verfassungswidrig
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat in seiner Amtszeit viel vor. Nun gibt es Gegenwind für seine zentralen Krankenhauspläne.
Berlin – Gehen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu weit? Davon sind die unionsgeführten Bundesländer Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überzeugt. Die Pläne von Lauterbach seien laut einem vorgelegten Rechtsgutachten verfassungswidrig. Vor allem werde die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie der Vorrang der Krankenhausplanung der Länder missachtet, erklärten die Gesundheitsminister der drei Länder. Gleichzeitig zeigten sie sich zu einer Verständigung bereit.
Lauterbach ließ von einer Regierungskommission Vorschläge für eine Krankenhausreform erarbeiten, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Damit sollen die Kliniken in die drei verschiedenen Versorgungslevel Grundversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung aufgeteilt werden. Außerdem soll das Vergütungssystem verändert werden.
Lauterbachs Krankenhausreform laut Gutachten verfassungswidrig
Der für das von den drei Ländern vorgelegte Gutachten verantwortliche Augsburger Rechtsexperte Ferdinand Wollenschläger erklärte, jede bundesrechtliche Regelung für die Krankenhausfinanzierung und -versorgung finde dort ihre Grenze, wo der Bund strukturrelevante Regelungen treffe.
Damit seien etwa Regelungen des Bundes, die schwerpunktmäßig die Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser steuern oder die Planungsspielräume der Länder für die Krankenhausversorgung übermäßig beschneiden, unzulässig. Deshalb seien die derzeit vorliegenden Vorschläge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es gebe aber Reformoptionen innerhalb der Kompetenzordnung.
Lauterbachs Krankenhausreform: Holetschek sauer
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erklärte, das derzeitige Reformkonzept bedeute einen erheblichen Eingriff in die Planungshoheit der Länder und müsse deshalb korrigiert werden. „Wir können keine zentral von Berlin aus gesteuerte Reform mit einer bundesrechtlichen Einführung mitgehen.“
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte, er sei froh, dass Lauterbach bereits angekündigt habe, keine unveränderte Umsetzung der Vorschläge der Regierungskommission anzustreben, sondern mit den Ländern einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu erarbeiten. „Auf dieser Grundlage werden wir nun unsere Gespräche fortsetzen.“ Er sei „sehr zuversichtlich“, dass am Ende eine Reform stehe, die vieles zum Wohl der Patientinnen und Patienten verbessern könne.
Lauterbachs Krankenhausreform dennoch notwendig
Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) erklärte, auch sie halte eine Reform der Krankenhausfinanzierung für wichtig - insbesondere um die notwendige Versorgung in der Fläche nachhaltig auf sichere Beine zu stellen.
Alle drei Länder erklärten sich bereit, ihre künftige Krankenhausplanung grundsätzlich an sogenannten Leistungsgruppen auszurichten. Holetschek erklärte, „die Strukturanforderungen für die Gruppen sollten dabei aber zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Klar muss auch sein, dass die Letztverantwortung und die Entscheidung darüber, welchem Krankenhaus welche Leistungsgruppen zugewiesen werden, bei den Ländern liegt.“ Von der Decken erklärt: „Wir wollen keinesfalls eine Reform verhindern, sondern - ganz im Gegenteil - einen Erfolg der Reform ermöglichen.“ Deshalb müsse eine Reform verfassungsgemäß sein. (mse/dpa)
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