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Klimaschutz-Gutachten

Klimawandel: Internationaler Gerichtshof sieht „saubere Umwelt“ als Menschenrecht – Folgen für Staaten

Ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs erklärt Versäumnisse beim Klimaschutz für völkerrechtswidrig. Die Grünen appellieren an Merz und Klingbeil.

Den Haag – Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am Mittwoch (23. Juli) im Klimaschutzverfahren ein wegweisendes Gutachten vorgelegt: Darin stuft das UN-Gericht die Folgen des Klimawandels als mögliche Bedrohung für grundlegende Menschenrechte ein. Der Gerichtshof erklärt in seinem Gutachten, dass der Klimawandel eine „universelle und ernstzunehmende Bedrohung“ für die Weltgemeinschaft darstelle. Zudem bezeichnet das Gericht eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ als Menschenrecht.

Klimaschutz-Gutachten: Internationale Gerichtshof verweist auf Pflichten der Länder

Für Staaten ergebe sich darauf eine völkerrechtliche Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um das Voranschreiten des Klimawandels einzudämmen. IGH-Präsident Yuji Iwasawa verwies auf die Pflicht der Länder, „erhebliche Umweltschäden zu verhindern“.

Der internationale Gerichtshof hat im Klimaschutzverfahren ein Gutachten vorgelegt. (Symbolbild)

Sollten Staaten dieser Pflicht nicht nachkommen, könne das gegen Völkerrecht verstoßen, so der Präsident des Gerichtshofs. Weiter erklärte der Gerichtspräsident, dass sich daraus unter bestimmten Bedingungen „rechtliche Konsequenzen“ wie Entschädigungszahlungen gegenüber geschädigten Staaten ergeben könnten. Das mit Spannung erwartete Gutachten gilt als möglicher Wendepunkt im internationalen Klimarecht.

Internationaler Gerichtshof macht Klimaschutz zu Menschenrecht – Gutachten nicht bindend

Die UN-Vollversammlung hatte das Gericht 2023 beauftragt, ein Gutachten zu eventuellen juristischen Konsequenzen für Staaten zu erstellen, „die durch ihre Handlungen und Unterlassungen erhebliche Schäden am Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt verursacht haben“. Vor allem sollte dies in Bezug auf Inselentwicklungsstaaten geklärt werden, „die aufgrund ihrer geografischen Lage und ihres Entwicklungsstands durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels geschädigt oder besonders betroffen sind“. Das Rechtsgutachten ist zwar nicht bindend, könnte aber nach Ansicht von Experten Einfluss auf Klima-Prozesse weltweit haben.

IGH-Gutachten zum Klimaschutz: Grüne appelieren an Merz und Klingbeil

Die Grünen reagieren auf das Gutachten mit einem Appell an die deutsche Regierung. „Deutschland steht historisch & völkerrechtlich in der Pflicht: Emissionen senken, Klimagerechtigkeit fördern“, schreibt Grünen-Fraktionschefin Katherina Dröge auf X. Das IGH-Gutachten bestätige erstmals: „Das 1,5 Grad-Ziel ist verbindlich. Merz und Klingbeil müssen mehr Klimaschutz machen, nicht weniger“, fordert die Grünen-Politikerin. (pav/AFP/dpa)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Lina Selg

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