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Mehrere Tausend Menschen

Ingolstadt und Bamberg: Weitere Demos gegen das Polizeiaufgabengesetz

Nachdem am Donnerstag über 30.000 Menschen in München gegen das geplante Polizeiaufgabengesetz demonstriert haben, kam es nun auch in weiteren Städten zu Demonstrationen.

Bamberg - Knapp 2000 Menschen haben am Samstag in mehreren Städten in Bayern gegen das geplante Polizeiaufgabengesetz der Landesregierung protestiert. Rund 1500 Teilnehmer hatte die größte Demonstration in Bamberg, zu der die Linksjugend aufgerufen hatte. Statt der angemeldeten 100 Teilnehmer kamen laut Polizei rund 1500 Menschen in die Bamberger Innenstadt.

In Murnau am Staffelsee versammelten sich rund 250 Menschen zu einer Kundgebung gegen das geplante Gesetz, wie die Veranstalter der Grünen Ortsgruppe Murnau mitteilten. Die Polizei sprach von 200 Teilnehmern. Als Rednerin trat auch die Grünen-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl, Katharina Schulze, auf. Sie machte deutlich, dass sich der Protest nicht gegen die Polizei, sondern einzig gegen das geplante Gesetz und die dadurch zu erwartenden Einschränkungen der Freiheit der Bürger richte, wie eine Sprecherin der Grünen mitteilte.

Alle Demonstrationen liefen friedlich ab

In der Innenstadt von Ingolstadt kamen laut Polizei ebenfalls rund 150 Menschen zusammen, um ihren Unmut über die geplante Änderung auszudrücken. Ein Bündnis unter dem Namen „Ingolstadt ist bunt“ hatte zur Demo aufgerufen. Alle drei Veranstaltungen verliefen laut Polizei friedlich.

Bei der bislang größten Demonstration gegen das Polizeiaufgabengesetz waren in der Landeshauptstadt München am Donnerstag rund 30 000 Menschen auf die Straße gegangen. Dies rief Reaktionen von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hervor. Söder kündigte an, die Umsetzung des Gesetzes von einer Kommission überprüfen zu lassen.

Kritiker des Gesetzes stören sich vor allem an dem Begriff der „drohenden Gefahr“. So soll die Polizei künftig bereits bei einer „drohenden“ und nicht erst bei einer „konkreten Gefahr“ tätig werden dürfen. Die Eingriffsschwelle werde dadurch gesenkt, zudem sei der Begriff viel zu unbestimmt formuliert. Umstritten ist auch die Auswertung von DNA-Spuren bereits zu Fahndungszwecken.

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dpa

Rubriklistenbild: © dpa / Felix Hörhager

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