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Lauterbach-Pläne

Gesundheitsminister einigen sich auf Krankenhausreform

Bund und Länder einigen sich auf die Krankenhausreform von Karl Lauterbach. Wie geht es nun weiter?

Berlin – Im Ringen um eine Neuaufstellung der Krankenhäuser in Deutschland ist laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine grundsätzliche Verständigung mit den Ländern erreicht. Man habe sich auf sehr detaillierte Eckpunkte einigen können, sagte der SPD-Politiker nach gemeinsamen Beratungen am Montag in Berlin.

Er strebe nun an, über den Sommer auch mit Beteiligung der Länderseite einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Ziel ist, dass die Reform zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Lauterbach plant demnach auch ein „Transparenzgesetz“, mit dem Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken veröffentlicht werden sollen. Dies werde der Bund für sich machen.

Einigung bei Krankenhausreform: Das plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach

Die Pläne sehen im Kern vor, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Krankenhäuser von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Daher sollen sie einen großen Anteil der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen der Kliniken sein – also etwa „Kardiologie“ statt grobe Bezeichnungen wie „innere Medizin“. Die Leistungsgruppen sollen einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen absichern.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußert sich nach der Einigung von Bund und Ländern zur geplanten Krankenhausreform.

Der Bund pochte zudem darauf, Daten zur Behandlungsqualität aller Kliniken zu veröffentlichen. Transparent machen will Lauterbach die Verteilung der Leistungsgruppen auf die Häuser und eine Einteilung in Versorgungsstufen („Level“). Über eine stärker steuernde Funktion der Level gab es keine Einigkeit. Gemeint sind mit Leveln Einordnungen des Kliniknetzes in Stufen – von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Forderungen der Länder nach einer Finanzspritze des Bundes für die Kliniken noch vor der Reform haben sich nicht durchgesetzt. Lauterbach sagte auch hinsichtlich der Haushaltslage, es werde geprüft, fügte aber hinzu: „Ich kann da keine Hoffnungen machen.“ Bis die Reform wirke, würden noch Kliniken in die Insolvenz gehen müssen. Das liege aber daran, dass die Reform nicht schon früher erarbeitet wurde. An der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs sollen für die Länderseite Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie für die Belange Ostdeutschlands auch Mecklenburg-Vorpommern beteiligt werden. (lrg/dpa)

Rubriklistenbild: © Jörg Carstensen/dpa

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