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Gewerkschaft fordert:

Bundespolizei soll in Bremer Bamf-Affäre nicht selbst ermitteln

Bamf-Chefin Cordt in Bremen
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Jutta Cordt, Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

In der Affäre um unrechtmäßige Asylbescheide sollte die Bundespolizei nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) keine eigenen Ermittlungen anstellen.

Berlin - „Eine Ermittlungstätigkeit der Bundespolizei ist nur vorstellbar in Amtshilfe für die Bremer Kollegen, die Zuständigkeit muss bei ihnen liegen“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (Bezirk Bundespolizei), Sven Hüber, am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Als Begründung sagte er: „Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenministerium. Deshalb sollte sie nicht in einer Behörde wie dem Bamf ermitteln, die diesem Ministerium auch unterstellt ist.“

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Mitarbeiter der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sollen nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft zwischen 2013 und 2016 mindestens 1200 Menschen ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt haben. Der Bremer Senat hatte am Freitag nach einem Krisengespräch mit Bamf-Präsidentin Jutta Cordt und einer Delegation des Bundesinnenministeriums mitgeteilt, angesichts der strafrechtlichen Ermittlungen ist eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der Zentralen Antikorruptionsstelle und des Landeskriminalamts Bremen mit Unterstützung der Bundespolizei geplant. Bei Verdacht der Verleitung zum Asylmissbrauch sind nicht nur die Polizeibehörden der Länder zuständig, sondern auch die Bundespolizei.

dpa

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