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Am Montag (15. August) soll schließlich die Höhe der Gasumlage bekannt gegeben werden. Sie wird von der sogenannte Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe, einem Gemeinschaftsunternehmen der Gas-Fernleitungsnetzbetreiber, berechnet. Die Umlage soll schließlich ab Herbst kommen. Viele Fragen sind allerdings noch offen.
Gasumlage: Wann kommt die Umlage bei den Verbrauchern an?
Zahlreiche Menschen sind von der Umlage betroffen, denn etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird mit Gas beheizt. Die Umlage gilt ab Anfang Oktober. Allerdings wird sie nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern wahrscheinlich erstmals im November/Dezember, so das Wirtschaftsministerium. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) rechnet allerdings damit, dass einige Versorger die Umlage schon ab dem 1. Oktober ihren Kunden in Rechnung stellen werden.
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Laut Ministerium soll die Gasumlage monatlich abgerechnet werden und kann alle drei Monate angepasst werden. Die Höhe hängt also wesentlich von Umfang und Preis des als Ersatz beschafften Gases sowie von der Nachfrage ab. Je höher der Ausgleich für die Importeure, desto höher auch die Umlage.
Gasumlage: Diese Fragen sind noch offen
Problematisch sei es jedoch, wie mit Kunden mit Festverträgen umgegangen wird. Aus dem Ministerium hieß es bisher nur, dies werde geprüft. In einem Brief Bundesfinanzminister Robert Habeck (Grüne) warnten der BDEW und der Verband kommunaler Unternehmen, eine Preisanpassung gegenüber Kunden mit Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit könne bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden und des Kleingewerbes, bei einigen Versorgern sogar deutlich mehr.
Gas-Umlage
Beginn
1. Oktober 2022
Ende
1. April 2024
Mehrkosten
1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde
„Die Folge wäre, dass die Unternehmen zwar die Umlage an den Marktgebietsverantwortlichen zahlen müssen, diese aber nicht sofort von den Letztverbrauchern erstattet bekommt“, heißt es in dem Brief. Bei Festpreisverträgen und in der aus Gas erzeugten Strom- und Fernwärmeversorgung drohe ein Totalausfall, wenn die Umlage vertraglich nicht weitergegeben werden könne. „Dadurch entstehen erhebliche Liquiditätsprobleme bei den Energieversorgern, die wegen der ohnehin angespannten Finanzsituation auch zur Insolvenz führen können.“
Gasumlage: Was ist mit der Mehrwertsteuer?
Stand jetzt wird auf die staatliche Gasumlage die Mehrwertsteuer fällig - der Staat verdient also mit. Die Bundesregierung würde die Umlage gern von der Mehrwertsteuer befreien - nach europäischem Recht ist das bisher aber nicht vorgesehen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat aber auf EU-Ebene um eine Ausnahme gebeten: EU-Staaten sollen die Möglichkeit erhalten, auf staatliche Abgaben im Energiebereich für eine Weile keine Mehrwertsteuer zu erheben. Unabhängig davon werde Deutschland nach Artikel 395 der Mehrwertsteuerrichtlinie eine Ausnahme beantragen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bekräftigte, die Regierung werde die Bürgerinnen und Bürger nicht alleine lassen. So soll es zu Beginn des kommenden Jahres eine deutliche Ausweitung des Wohngelds geben, auch ein dauerhafter Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte ist geplant. Finanzminister Lindner plant steuerliche Entlastungen, sein Konzept aber ist in der Koalition umstritten. (hg/dpa)