Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Gesicht darf nicht verhüllt sein

De Maizière legt Gesetzentwurf zu Teilverbot von Burka vor

Berlin - Lange wurde debattiert, jetzt ist er da: Thomas de Maizière hat den Gesetzentwurf für ein Teilverbot der Burka vorgelegt. Vorgesehen sind unter anderem Bußgelder.

Nach langer Debatte soll ein teilweises Burka-Verbot kommen: Das vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Gesetzespaket von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht unter anderem vor, eine Gesichtsverschleierung unter bestimmten Umständen zu untersagen. "Integration bedeutet auch, dass wir unsere Werte und die Grenzen unserer Toleranz gegenüber anderen Kulturen deutlich machen und vermitteln. 

Hierfür ist der heute beschlossene Entwurf ein wichtiger Beitrag", erklärte das Bundesinnenministerium. Gesetzlich vorgeschrieben ist künftig, dass dort, wo eine Identifizierung nötig ist, das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden kann. So können sowohl Deutsche als auch Ausländer künftig verpflichtet werden, sich in bestimmten Situationen nicht nur mit einem Lichtbildausweis auszuweisen, sondern auch einen Abgleich des Gesichts mit dem Lichtbild zu ermöglichen. Anderenfalls drohen Bußgelder. 

Außerdem sollen Beamte und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen. Ausnahmen sind dem Gesetzentwurf zufolge nur aus dienstlichen und gesundheitlichen Gründen möglich.

AFP

Kommentare