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Kritik auch aus der Union

Corona-Krise: Lambrecht will angeschlagenen Unternehmen mehr Zeit geben - Experten prophezeien Pleitewelle

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei einer Pressekonferenz in Berlin.
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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht möchte die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum Frühjahr 2021 verlängern. So sollen Unternehmen mehr Zeit bekommen, sich von der Corona-Krise zu erholen.

  • Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis ins Jahr 2021 zu verlängern.
  • So sollen Unternehmen mehr Zeit bekommen, sich von den durch die Corona-Krise* entstandenen Schäden zu erholen.
  • Kritik für Lambrechts Plan kommt unter anderem aus der Union.

Berlin - Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden treffen besonders Unternehmen sehr hart. Um überschuldete Unternehmen von der Insolvenz zu bewahren hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht am Freitag einen Vorschlag unterbreitet, um solchen Unternehmen entgegenzukommen. Demnach sollen überschuldete Unternehmen noch bis März 2021 von der Insolvenzantragspflicht befreit werden. Das berichtet Bild.de.

Coronavirus-Krise: Lambrecht will Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängern

Durch diese Maßnahmen sollen die betroffenen Firmen mehr Zeit bekommen, um sich mit den staatlichen Hilfsangeboten* zu sanieren und so eine drohende Insolvenz noch zu verhindern. Diese Regelung soll jedoch nicht für Unternehmen gelten, die bereits zahlungsunfähig sind. „Bei zahlungsunfähigen Unternehmen ist die Krise bereits so weit vorangeschritten, dass diese nicht mehr in der Lage sind, ihre laufenden Kosten und Verbindlichkeiten zu decken“, so Lambrecht.

Die Insolvenzantragspflicht ist seit dem 1. März wegen der Corona-Krise ausgesetzt. Ursprünglich sollte diese Ausnahme nur bis zum 30. September gelten, doch wie Lambrecht heute in Berlin bestätigte, wird die Insolvenzantragspflicht bis zum nächsten Jahr ausgesetzt.

Corona-Krise: Droht 2021 die große Pleitewelle?

Kritik für diesen Schritt kommt unter anderem aus den Reihen der Union. So fordert Fraktionsvize, die Beschränkung lediglich bis zum Jahresende beizubehalten: „So sorgen wir dafür, dass Unternehmen, die eine Chance auf Genesung haben, sich weitere drei Monate erholen können“, sagte der CDU-Politiker. Wirtschaftsexperten befürchten darüber hinaus, dass die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht die drohende Pleitewelle bei Unternehmen nur ins nächste Jahr schiebt. Nach Auslauf der Frist müssten dann viele Unternehmen dennoch einen Insolvenzantrag stellen. (fd)

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