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Auswirkungen auch auf Freitestungen

Corona-Tests bald radikal beschränkt? Gesundheitsminister diskutieren neue Strategie - Entwurf sickert durch

 Eine Mitarbeiterin im Corona Testzentrum von EcoCare im Terminal Tango am Flughafen Hamburg hält ein Teststäbchen für einen Nasen-Rachenabstrich.
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Eine Mitarbeiterin im Corona Testzentrum von EcoCare im Terminal Tango am Flughafen Hamburg hält ein Teststäbchen für einen Nasen-Rachenabstrich.

Auf der Gesundheitsministerkonferenz am Montag wird über eine Änderung der Teststrategie diskutiert. PCR-Test könnten zukünftig beschränkt werden.

Hinweis der Redaktion

Liebe Leserinnen und Leser, versehentlich wurde die Uhrzeit dieses Artikels aktualisiert.

Das eigentliche Veröffentlichungsdatum lautet: 18.01.2022.

Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Magdeburg - Die Gesundheitsminister der Länder sowie Karl Lauterbach diskutieren am Montagabend auf der Gesundheitsministerkonferenz in Magdeburg auch über die Zukunft der Teststrategie gegen das Coronavirus in Deutschland. Dabei sorgt vor allem ein Antrag durch das Land Berlin für Aufsehen. Wie aus einem Beschlussentwurf hervorgeht, schlagen die Antragsteller vor, PCR-Tests in Zukunft nur noch auf „symptomatische Personen und gegebenenfalls vulnerable Gruppen“  zu beschränken.

Gesundheitsminister diskutieren über Teststrategie: PCR-Tests könnten stark beschränkt werden

Als Begründung für die Forderung wird unter anderem eine drohende Überlastung der Laborkapazitäten durch die hochansteckende Omikron-Variante angeführt. In Berlin sei die Nachfrage aktuell zum Teil schon größer, als das zur Verfügung stehende Angebot.

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Laut dem Antrag soll bei Personen mit einer symptomfreien Corona-Infektion nach einem positiven Schnelltest auf einen PCR-Test als Bestätigung verzichtet werden. Auch wenn die Corona-Warn-App auf Rot springt, soll künftig nur noch ein Schnelltest erfolgen. Eine Freitestung aus der Quarantäne oder Isolierung soll dann ebenfalls über einen Schnelltest erfolgen. Dabei sollen „qualitativ hochwertigen und gegebenenfalls laborbasierten Antigentest“ verwendet werden. Ausnahmen von der Regelungen seien dem Antrag zu Folge nur für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, sowie weiteren Bereichen der kritischen Infrastruktur vorgesehen. (fd/dpa)

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