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Täglich 140 Frauen Opfer von Sexualstraftaten – Gesetzentwurf vor Bundestagswahl „letzte Chance“

Ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen könnte das sogenannte Gewalthilfegesetz retten. NRW-Familienministerin Paul geht mit einer Forderung noch weiter.

Düsseldorf/Berlin – Es ist eines der Vorhaben, die dem Ampel-Aus zum Opfer fallen könnten: Das sogenannte Gewalthilfegesetz, auf das sich die Koalition eigentlich längst geeinigt hatte. Konkret geht es darum, die Finanzierung von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern per Bundesgesetz nachhaltig sicherzustellen.

Ein längst überfälliges Gesetz, sagen viele Befürworter, denn: Die Zahl der Gewalttaten in Partnerschaften nimmt in Deutschland zu. Klar überwiegend sind Frauen dabei von Gewalt betroffen: Knapp 80 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und mehr als 70 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich, wie aus Zahlen des Bundesfamilienministeriums hervorgeht. Statistisch erlebe in Deutschland alle drei Minuten eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt, und täglich würden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat, heißt es beim Bundeskriminalamt.

Gewalt gegen Frauen: Grünen-Ministerin Josefine Paul sieht wichtige Chance vor Bundestagswahl

Doch bis zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar könnte das Gesetz auf der langen Bank bleiben und nicht mehr verabschiedet werden. Am Montag (27. Januar) gab es nun aber eine Anhörung im Familienausschuss zu einem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“, der wortgleich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist. Bei den Fraktionen stieß der Entwurf größtenteils auf Zuspruch.

Josefine Paul, Familienministerin von NRW und damit in diesem Jahr Gastgeberin der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister, nennt den Vorstoß eine mögliche letzte Chance für das Gesetz. „Jede dritte Frau erfährt in ihrem Leben mindestens einmal physische oder sexuelle Gewalt. Das ist nicht hinnehmbar – jede Frau und jedes Mädchen, das von Gewalt betroffen ist, ist eine zu viel. Mädchen und Frauen haben ein Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Wir brauchen jetzt aber auch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt“, sagte Paul im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau.

Gesetz nach Ampel-Aus auf der Kippe

In der Tat geht es beim Entwurf von SPD und Grünen auch um die Einführung eines individuellen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung für betroffene Frauen, der ab 2030 gelten soll. Dazu sollen die Länder verpflichtet werden, ein entsprechendes Angebot sicherzustellen, der Bund soll sich an der Finanzierung beteiligen. Ob es dazu kommt, blieb zunächst unklar.

„Es besteht jetzt noch die Chance, dieses wichtige Vorhaben auf den Weg zu bringen“, so Paul weiter. „Wir haben in den Ländern bereits eine breit aufgestellte Gewalthilfestruktur. Trotzdem müssen wir zur nachhaltigen Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt weitere Schritte gehen.“

Die Istanbul-Konvention ist eine 2011 getroffene Übereinkunft des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrags, der verbindliche Rechtsnormen regeln soll. „Dass der Bund nun hier Verantwortung übernehmen und sich auch finanziell beteiligen will, ist gut und wichtig“, kommentierte NRW-Ministerin Paul. „Die Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister haben dies bei ihrer letzten Tagung auch gemeinsam unterstützt. Gewaltschutz und Gewalthilfe sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die wir gemeinsam umsetzen müssen.“

Rubriklistenbild: © Rolf Vennenbernd,Christoph Soeder/dpa (Fotomontage)

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