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Urteil in Karlsruhe

CDU-Ministerin verliert Gerichtszoff mit der AfD - So reagiert Gauland

Wankas AfD-Schelte verstößt gegen das Grundgesetz, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
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Wankas AfD-Schelte verstößt gegen das Grundgesetz, urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat mit ihrer AfD-Schelte gegen das Grundgesetz verstoßen, das stellte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe fest.

Berlin/Karlsruhe - Die scheidende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat mit ihrer AfD-Schelte gegen das Grundgesetz verstoßen. Mit der auf der Homepage des Ministeriums veröffentlichten Forderung nach einer „Roten Karte“ für die Partei habe sie das Recht auf Chancengleichheit verletzt, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. 

Die rechtspopulistische AfD hatte im November 2015 in Berlin eine Kundgebung unter dem Motto "Rote Karte für Merkel - Asyl braucht Grenzen" angekündigt. Wanka stellte daraufhin eine Presserklärung auf die Homepage ihres Ministeriums, in der es hieß: "Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung."

Johanna Wanka (CDU).

Bundesminister müssen sachlich bleiben

Ein „Recht auf Gegenschlag“ in der Art, dass staatliche Organe auf unsachliche oder diffamierende Angriffe in gleicher Weise reagieren dürfen, bestehe nicht, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Die Bundesregierung dürfe sich gegen Vorwürfe wehren. 

Allerdings müsse sie dabei sachlich bleiben. Staatliche Organe seien nicht dazu aufgerufen, Bürger zur Teilnahme oder Nichtteilnahme an Demonstrationen von politischen Parteien zu veranlassen.

Die AfD nahm das Urteil mit Genugtuung auf. Parteichef Alexander Gauland sagte: „Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe.“

Wanka wird die Bundesregierung demnächst verlassen. Ihre Nachfolgerin steht bereits fest.

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dpa, afp

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