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Verkündung am Freitag

Eilantrag vor Bundestagswahl: GroKo-Wahlreform könnte noch kippen - Entscheidung naht

Das Grundgesetz im großen Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichtes.
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Das Grundgesetz im großen Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichtes.

In wenigen Wochen wird gewählt - wie die Stimmen in Mandate umgesetzt werden, ist aber noch offen: Am Freitag verkündet das Verfassungsgericht seine Entscheidung zu einem Eilantrag.

Karlsruhe - Gut sechs Wochen vor der Bundestagswahl* könnten die Wahlrechtsreform von Union und SPD noch einmal kippen: Das Bundesverfassungsgericht hat über einen Eilantrag von FDP, Linken und Grünen entschieden - und wird seine Entscheidung zu der Novelle am Freitagmorgen verkünden. Das hat das Karlsruher Gericht am Dienstag auf seiner Internetseite angekündigt.

Die Abgeordneten der drei Oppositionsfraktionen wollen erreichen, dass die von der GroKo beschlossenen Änderungen bei der Wahl am 26. September nicht angewandt werden. (Az. 2 BvF 1/21)

Bundestagswahl: Riesen-Parlament oder verzerrte Mehrheiten - Kritik an GroKo-Reform

Ziel der im Oktober 2020 verabschiedeten Reform ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Dass dies mit den beschlossenen Veränderungen gelingt, wird auch von vielen Fachleuten bezweifelt. Vorgesehen ist, dass es zunächst bei 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Beim Überschreiten der Regelgröße des Bundestags von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

An beiden Aspekten hatte es zuletzt teils scharfe Kritik gegeben. Erst vor wenigen Tagen warnte ein Experte vor einem Bundestag mit über 1000 Abgeordneten. Bereits im Juli waren Rechenmodelle bekannt geworden, in denen die neue Regelung eine knappe Stimmenmehrheit in eine knappe Minderheit verwandelt* - auf diesem Wege könnte die Reform Wahlergebnisse in entscheidender Weise verzerren.

Bundestagswahl: FDP, Grüne und Linken klagen gegen Wahlrechtsreform - einstweilige Anordnung könnte kommen

FDP, Grüne und Linke hatten sich mit einem gemeinsamen Alternativvorschlag nicht durchsetzen können und sich schließlich für eine abstrakte Normenkontrollklage in Karlsruhe zusammengetan. Die Verfassungsrichterinnen und -richter prüfen nun auf ihren Antrag, ob das Änderungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Hauptverfahren läuft noch. Bei dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung geht es ausschließlich darum, ob die neuen Regeln bei der Bundestagswahl angewandt werden dürfen. Sollte das nicht der Fall sein, würde das alte Recht gelten.

Für die eigentliche Wahl, also die Stimmabgabe durch die Bürger*, ändert sich ohnehin nichts. Die Regeln haben nur Auswirkungen auf die Umrechnung der abgegebenen Stimmen in Mandate. (dpa/fn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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