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„Öffentlich ausgesprochene Missbilligung“

Bundestag lehnt AfD-Antrag um umstrittene Yücel-Texte ab

Deniz Yücel frei
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Erst vor wenigen Tagen war Deniz Yücel aus dem türkischen Gefängnis entlassen worden.

Auch nach seiner Freilassung sorgt Deniz Yücel weiter für Diskussionen in der deutschen Politik-Landschaft. Eine Forderung der AfD, den „Welt“-Journalisten für einzelne Texte öffentlich zu maßregeln, wurde nun abgewiesen.

Berlin - Mit großer Mehrheit hat der Bundestag die AfD-Forderung abgelehnt, den „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel öffentlich zu maßregeln. Obwohl einzelne Texte des Journalisten aus den Jahren 2011 und 2012 auch in anderen Fraktionen auf Kritik stießen, stimmte das Parlament am Donnerstagabend gegen einen entsprechenden AfD-Antrag. Darin war eine „öffentlich ausgesprochene Missbilligung“ gefordert worden. Cem Özdemir von den Grünen betonte hingegen, der Bundestag habe die Arbeit von Journalisten nicht zu benoten.

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AfD nennt Yücel einen „Hassprediger“

Yücel, der in der vergangenen Woche aus türkischer Haft freigekommen war, hatte dem umstrittenen Autor Thilo Sarrazin im Jahr 2012 in einer „taz“-Kolumne einen Schlaganfall gewünscht. Im Jahr zuvor bejubelte er bereits den Geburtenrückgang in der Bundesrepublik als Beitrag zum „Deutschensterben“.

Deshalb nannte der AfD-Abgeordnete Gottfried Curio den deutsch-türkischen Journalisten einen „Hassprediger“ und betonte: „Das Hohelied, das auf Herrn Yücel angestimmt wird, kann den Missklang seiner Äußerungen nicht übertönen.“ Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) warnte hingegen vor dem Eindruck staatlicher Zensur. Zudem habe die Zeitung „taz“ bereits Schadenersatz zahlen müssen, weil sich Yücel mit seinem Sarrazin-Text „danebenbenommen“ habe.

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dpa

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