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Vorwurf: Verletzung der Grundrechte

Kreuzerlass in Bayern: Verband klagt gegen Landesregierung

Markus Söder ließ in allen bayerischen Amtsstuben ein Kreuz anbringen.
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Markus Söder ließ in allen bayerischen Amtsstuben ein Kreuz anbringen.

Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) hat nach eigenen Angaben am Freitag vor dem Verwaltungsgericht München Klage gegen Kreuzerlass eingereicht.

München - Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) hat nach eigenen Angaben am Freitag vor dem Verwaltungsgericht München Klage gegen Kreuzerlass eingereicht. Der Klage der beiden BfG-Verbände München und Bayern schlossen sich 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende an, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker und Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote (Grüne), wie der BfG mitteilte. Nach dem Willen der Kläger soll die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet werden, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze zu entfernen. 

Verletzung der Grundrechte

Die Kläger sehen sich „durch die Anbringung von Kreuzen im Eingangsbereich staatlicher Dienststellen in ihren Grundrechten verletzt“ und pochen auf die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität.

Auf Anordnung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) war das Kreuz Anfang Juni zum Pflicht-Element im Eingangsbereich der Dienstgebäude des Freistaats geworden. So soll - nach Interpretation der Staatsregierung - die christlich-abendländische Tradition Bayerns deutlich werden. Oppositionspolitiker wie auch Kirchenvertreter kritisierten das als Schachzug zum Stimmenfang im Landtagswahljahr.

dpa

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