Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Höcke reagiert gelassen

AfD-Vorstand will Höcke aus Partei ausschließen

Berlin - Der AfD-Bundesvorstand will ein Parteiausschlussverfahren gegen den umstrittenen Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke einleiten. Der bleibt jedoch gelassen.

Der AfD-Bundesvorstand hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke beschlossen. Wie die Parteispitze mitteilte, erhielt ein entsprechender Antrag am Montag in einer Telefonkonferenz die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Begründet wurde die Maßnahme mit der Rede zum deutschen Geschichtsverständnis, die der frühere Geschichtslehrer Höcke am 17. Januar in Dresden gehalten hatte. Darin hatte er eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert und beklagt, die positiven Elemente der deutschen Historie würden im Vergleich zu den Gräueltaten der Nazi-Zeit nicht genügend beachtet.

Über den Vorstandsbeschluss hatte zuerst die Huffington Post berichtet. Zu den Vorstandsmitgliedern, die in Höckes Äußerung ein parteischädigendes Verhalten sehen, zählen AfD-Chefin Frauke Petry und die Spitzenkandidatin der baden-württembergischen AfD für den Bundestag, Alice Weidel. Der zweite Parteivorsitzende, Jörg Meuthen, stimmte nach eigenen Worten gegen das Ausschlussverfahren. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren aussichtsreich ist, und ich halte es auch nicht für richtig, obwohl diese Rede wirklich sehr daneben war.“

Auch der Vizevorsitzende Alexander Gauland hat gegen Höckes Ausschluss gestimmt. Höcke habe „an keiner Stelle die Ordnung der Partei verletzt“, sagte er dem MDR. Man solle eine Spaltung der Partei ebenso vermeiden wie eine Abspaltung - und „das wäre eine“, erklärte Gauland.

Höcke-Ausschluss: Entscheidung liegt zunächst beim Landesschiedsgericht

Höcke selbst kritisierte die Entscheidung: Er habe sie „mit Bedauern und in tiefer Sorge um die Einheit der Partei zur Kenntnis genommen“, teilte er am Montag in Erfurt mit. „Dem Verfahren vor der parteiinternen Schiedsgerichtsbarkeit sehe ich gelassen entgegen.“ Weiter erklärt Höcke, die Entscheidung besitze "zweifellos das Potenzial zur Spaltung der Partei" und sei "unverhältnismäßig", "machtpolitisch motiviert" und "geeignet, der Partei großen Schaden zuzufügen".

Über den Antrag auf Parteiausschluss muss zunächst das Landesschiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen befinden. In zweiter Instanz wäre das Bundesschiedsgericht zuständig. Im Bundesschiedsgericht sind etliche Anhänger des rechtsnationalen Flügels der AfD vertreten, den Höcke zusammen mit Vorstandsmitglied André Poggenburg gegründet hatte. Das Schiedsgericht hatte zuletzt mehrere Entscheidungen des Bundesvorstandes gekippt. Dazu zählten die von der Parteispitze geforderte Auflösung des saarländischen Landesverbandes wegen Kontakten in rechtsradikale Kreise und ein generelles Verbot von Auftritten der AfD-Politiker bei Veranstaltungen des islamfeindlichen Pegida-Bündnisses.

Direkt nach dem Auftritt Höckes in Dresden hatte die Parteispitze „Ordnungsmaßnahmen“ gegen Höcke beschlossen, ohne diese jedoch konkret zu benennen. „Die Maßnahme erfolgte nach eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes vom 17. Januar 2017 in Dresden“, teilte die AfD nun mit.

dpa/AFP

Rubriklistenbild: © dpa

Kommentare