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„Platzhaltergesetz“
Zu wenig Zeit? CDU-Politiker will Habecks Heizgesetz aufhalten – per einstweiliger Verfügung
Die Ampel will das umstrittene Heizungsgesetz nächste Woche beschließen. Der Union geht das zu schnell. Jetzt hat ein Abgeordneter Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Berlin – Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann will das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Koalition mithilfe des Verfassungsgerichts ausbremsen. Der frühere Justizsenator in Berlin teilte am Donnerstag (29. Juni) mit, per einstweiliger Verfügung durchsetzen zu wollen, dass der Bundestag mehr Zeit zur Beratung bekommt. Dabei sprach er von einem Last-Minute-Gesetzespaket: „Die Beratungszeit ist zu kurz, und zwar deutlich zu kurz.“
Heilmann ergänzte, es gehe ihm nicht nur um das Heizungsgesetz, sondern eine Grundsatzentscheidung, weswegen auf jeden Fall auch ein Hauptverfahren angestrebt werde. Zu viele Gesetze würden mittlerweile viel zu hastig gemacht und dann durch das Parlament gepeitscht. Beim Heizungsgesetz habe die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zudem ein „Platzhaltergesetz“ ins Parlament eingebracht, das nicht fertig gewesen sei und noch selbst deutlich verändert werden solle. Weiter sagte Heilmann, seine 33-seitige Klage alleine eingereicht zu haben, ohne größere Absprachen mit der Führung seiner Fraktion oder seiner Partei gehabt zu haben.
Robert Habeck (Grüne) nimmt an der Sitzung des Bundestags mit der ersten Lesung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes teil. Für das sogenannte Heizungsgesetz wird der Bundeswirtschaftsminister seit geraumer Zeit kritisiert. (Archivfoto)
Verfassungsgericht prüft Heizungsgesetz der Ampel – Entscheidung schon am Montag?
Ein Sprecher des Karlsruher Gerichts bestätigte, dass die sogenannte Organklage und der Eilantrag am Mittwoch (28. Juni) eingegangen seien. Er wollte sich nicht festlegen, wann genau darüber entschieden wird. Heilmann sagte, das Gericht habe den Beteiligten eine Frist für Freitagmittag gesetzt, sich zu dem Fall zu äußern. Bis Montag (3. Juli) könnte es womöglich schon eine Entscheidung geben.
Im Rahmen des Verfahrens soll Deutschlands höchstes Gericht feststellen, dass die Rechte Heilmanns als Abgeordneter auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt werden. Gleichzeitig wurde beantragt, dem Bundestag zu untersagen, die abschließende Beratung und Abstimmung abzuhalten, wenn der maßgebliche Gesetzentwurf nicht mindestens 14 Tage vorher den Abgeordneten schriftlich zugegangen ist. Nach den Ampel-Plänen soll der Gesetzentwurf nächste Woche vom Bundestag beschlossen werden – und damit noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Habecks Heizungsgesetz: CDU-Politiker Heilmann spricht von Verfassungswidrigkeit
Die maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erlaubten es nicht, die konzeptionellen Schwächen dieses Pakets aufzuzeigen und zu ändern. Das Verfahren sei daher verfassungswidrig, so Heilmann. Dabei sei die Eile ohnehin nicht nötig, weil das GEG erst aber Anfang 2024 greifen solle und in vielen Fällen erst in den Jahren danach.
Das Gesetz soll den Klimaschutz im Gebäudebereich entscheidend voranbringen. Heizungen sollen möglichst schnell klimafreundlich werden. Viele Bürgerinnen und Bürger fürchten dabei jedoch, finanziell überfordert zu werden. Lange hatte sich auch die Ampel intern blockiert, weil über die Details erbittert gerungen wurde. Zunächst soll es vor allem in Neubaugebieten greifen. Bei Bestandsgebäuden sollen die Kommunen erst eine verbindliche Wärmeplanung ausarbeiten, um Alternativen zu Wärmepumpen zu überprüfen, etwa ein Anschluss an ein Fernwärmenetz. (nak/Reuters)