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Nach Chaos

Berliner Wahl muss komplett wiederholt werden

Nach dem Wahl-Chaos im vergangenen Jahr steht der Entschluss nun fest: Die Berliner Wahl wird wiederholt.

Berlin – Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch. Nun müssen die Menschen in Berlin das Landesparlament sowie die Bezirksparlamente neu wählen.

„Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, sagte die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting. Die Abstimmung muss somit innerhalb von 90 Tagen wiederholt werden. Als wahrscheinlicher Termin gilt bislang der 12. Februar 2023.

Die Abstimmung vom September 2021 sei ungültig, erklärte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch.

Neben dem Bundestag wurde am 26. September 2021 auch das Abgeordnetenhaus sowie die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt. Darüber hinaus lief ein Volksentscheid und der Berlin-Marathon. Infolgedessen kam es zu mehreren Problemen am Rande des Wahltags, wie etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen und lange Schlangen vor Wahllokalen. (nak mit dpa)

Rubriklistenbild: © Annette Riedl/dpa

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