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Nach Beschluss des Verwaltungsgerichts

Van der Bellen will ein zweites Mal gewinnen

Alexander Van der Bellen
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Nach der Annullierung der Präsidentschaftsstichwahl durch das österreichische Verfassungsgericht will Alexander Van der Bellen erneut siegreich sein.

Wien - Sieg in der Stichwahl, verloren vor Gericht. Österreich darf erneut wählen und Van der Bellen bleibt ein Kandidat. Er ist optimistisch, dass es noch einmal klappt - mit dem Siegen.

Nach der Annullierung der Präsidentschaftsstichwahl durch das österreichische Verfassungsgericht will der am 22. Mai mit knappem Vorsprung gewählte Kandidat Alexander Van der Bellen bei der Wiederholung im Herbst erneut siegreich sein. Der ehemalige Grünen-Chef sagte am Freitag während einer Pressekonferenz in Wien, er respektiere die Entscheidung des Gerichts und beabsichtige nun, "zum zweiten Mal zu gewinnen". Van der Bellen fügte hinzu, erste Spenden für seinen neuerlichen Wahlkampf seien bereits eingegangen.

Das genaue Datum für die Wiederholung der Stichwahl steht noch nicht fest. In informierten Kreisen ist die Rede von einem Termin Ende September oder Anfang Oktober. Ursprünglich sollte der 72-jährige Van der Bellen am 8. Juli seinen Amtseid ablegen.

Kein Wahlbetrug, "nur" Ungereimtheiten

Die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) hatte die Wahl nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten Norbert Hofer wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung angefochten. Der Verfassungsgerichtshof gab der Beschwerde des FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache am Freitag statt. Hinweise auf Wahlbetrug oder gezielte Manipulationen wurden zwar nicht gefunden. Allerdings wurden beispielsweise in einigen Bezirken Briefwahlstimmen schon am Sonntagabend ausgezählt. Laut Wahlgesetz wäre das aber erst ab Montagmorgen erlaubt gewesen.

Van der Bellen hatte weniger als 31.000 Stimmen mehr erhalten als der 45-jährige Hofer. Dieser bekommt nun eine zweite Chance, als Bundespräsident in die Wiener Hofburg einzuziehen. In der Zwischenzeit wird der scheidende Präsident Heinz Fischer von einem Kollegium aus dem Parlamentspräsidenten und dessen beiden Stellvertretern ersetzt werden - darunter der FPÖ-Abgeordnete Hofer.

Bundespräsidentenwahl in Österreich ist ungültig

afp

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