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Bürgerkrieg in Syrien
Bamf reagiert auf Assad-Sturz: Syrische Asylanträge auf Eis gelegt
Nach dem Sturz von Assad verhängt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Entscheidungsstopp für Asylanträge. Die Situation ist zu komplex.
Berlin – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat einen sofortigen Entscheidungsstopp für Asylanträge von Syrerinnen und Syrern erlassen. Das meldet der Spiegel. Die Lage in Syrien sei unübersichtlich, sagte ein Sprecher der Behörde demnach auf Anfrage. Wie es dort politisch weitergehe, sei schwer abzusehen. Deshalb könne man derzeit keine seriösen Einschätzungen vornehmen. Jede Entscheidung stünde sonst „auf tönernen Füßen“.
Betroffen sind der Behörde zufolge 47.270 Asylanträge, die noch nicht entschieden sind, darunter rund 46.000 Erstanträge. Für bestehende Entscheidungen hat die neue Lage in Syrien dagegen derzeit keine Auswirkungen.
Fast eine Million Menschen aus Syrien in Deutschland – weiter größte Gruppe bei Asylsuchenden
In Deutschland leben fast eine Million Menschen aus Syrien, Hunderttausende flüchteten seit 2011 aus dem Land, als der blutige Bürgerkrieg in Syrien begann. Ende vergangenen Jahres befanden sich 972.460 Menschen mit syrischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. 711.650 von ihnen wurden als Schutzsuchende ausgewiesen.
Bei der Zahl der Asylanträge waren Menschen aus Syrien in diesem Jahr weiter die stärkste Gruppe. Nach Angaben des Bamf stellten von Januar bis November 74.971 Syrerinnen und Syrer einen Asylantrag. Bei den Entscheidungen bekamen mehr als 83 Prozent einen Schutzstatus zugesprochen.
Syrien-Rebellen stürzen Assad: Die Bilder des Machtwechsels
Assad-Sturz in Syrien löst Debatte über Rückkehr von Flüchtlingen und Aufnahmestopp aus
In den allermeisten Fällen wurde aber kein Asyl gewährt, sondern ein sogenannter subsidärer Schutzstatus (68.945 Fälle). Dieser kann gewährt werden, wenn weder Asyl- noch Flüchtlingsschutz greifen. Hierbei muss den Betroffenen ein ernsthafter Schaden entweder von staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren drohen. Dazu gehört etwa ein mögliches Todesurteil, Folter oder unmenschliche Behandlung oder eine sonstige ernsthafte Bedrohung von Leib und Leben durch willkürliche Gewalt wegen eines Konflikts. Der Sturz von Machthaber Baschar al-Assad hat in Deutschland eine Debatte über die mögliche Rückkehr von Flüchtlingen und einen Aufnahmestopp ausgelöst. (AFP/cs)