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Frauke Brosius-Gersdorf verzichtet nach der gescheiterten Richterwahl im Bundestag auf eine Kandidatur als Verfassungsrichterin. Grund dafür ist die Unionsfraktion.
Berlin – Nach der teils massiven Kritik an ihrer Person und einer vertagten Richterwahl im Deutschen Bundestag steht Frauke Brosius-Gersdorf nicht mehr für eine Kandidatur als Verfassungsrichterin zur Verfügung. Eine entsprechen Erklärung wurde am Donnerstag von einer Bonner Kanzlei veröffentlicht, die Brosius-Gersdorf vertritt. Sie begründete den Schritt mit Widerstand in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Dort habe man der von der SPD vorgeschlagenen Kandidatin signalisiert, dass man sie nicht wählen werde.
„Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist“, schrieb Brosius-Gersdorf in der Stellungnahme weiter. Durch ihren Verzicht wolle sie auch den Weg frei machen für die anderen beiden Kandidaten, „die ich schützen möchte“, schrieb die Juristen weiter. Es müsse verhindert werden, dass sich der Koalitionsstreit wegen der Richterwahl zuspitze „und eine Entwicklung in Gang gesetzt wird, deren Auswirkungen auf die Demokratie nicht absehbar sind“.
Mit Blick auf die SPD-Fraktion, die Brosius-Gersdorf als Kandidaten vorgeschlagen hatte, teilte sie mit, diese habe „uneingeschränkt vor und hinter mir“ gestanden.
Richterwahl-Debakel im Bundestag: CDU stellte sich wegen Brosius-Gersdorf quer
Die Wahl von Brosius-Gersdorf und zwei weiteren Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht wurde im Juli im Bundestag kurzfristig verschoben. Teile der Union äußerten Bedenken gegen die SPD-Nominierte. Kritisiert wurden ihre Äußerungen zu Schwangerschaftsabbruch und Corona-Impfpflicht. Kurz vor der geplanten Wahl stellte der selbsternannte „Plagiatsjäger“ Stefan Weber Fragen zu ihrer Dissertation. Daraufhin stellte die Unionsfraktion sich trotz einer Absprache mit der SPD-Fraktion bei der Wahl quer. Für das Verhalten geriet der Unions-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn (CDU) und auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) massiv in die Kritik.
Brosius-Gersdorf hielt zunächst an ihrer Kandidatur fest. In der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ erklärte sie jedoch, sie würde verzichten, falls dem Gericht Schaden drohe. „Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten.“ Das Bundesverfassungsgericht müsse funktionsfähig bleiben. Die Jura-Professorin betonte: „Ich möchte auch nicht verantwortlich sein für eine Regierungskrise in diesem Land, weil wir nicht wissen, was dann hinterher passiert. Das sind alles Aspekte, die nehme ich unheimlich ernst und die bedenke ich.“
„Ultralinke“: Brosius-Gersdorf wehrt sich gegen Vorwürfe und berichtet von Drohungen
In einer früheren schriftlichen Stellungnahme hatte die Juristin die gegen sie erhobene Vorwürfe deutlich zurückgewiesen. „Die Bezeichnung meiner Person als ‚ultralinks‘ oder ‚linksradikal‘ ist diffamierend und realitätsfern“, heißt es darin. In manchen Medien sei zudem falsch über ihre Position zum Schwangerschaftsabbruch berichtet worden. Im ZDF betonte Brosius-Gersdorf: „Ich vertrete absolut gemäßigte Positionen aus der Mitte unserer Gesellschaft.“ Dies könne jeder nachlesen.
Minister unter Merz: Komplette Liste des Kabinetts – von Klingbeil bis zu „neuen Gesichtern“
Brosius-Gersdorf hatte auch berichtet, sie habe Drohungen und verdächtige Poststücke erhalten. „Ich musste vorsorglich meine Mitarbeitenden bitten, nicht mehr am Lehrstuhl zu arbeiten“, sagte die Juristin im ZDF. Die Berichterstattung über die Verfassungsrichterwahl und ihre Person sei „nicht spurlos an mir vorbei gegangen, nicht an mir, nicht an meinem Mann, an meiner Familie, meinem gesamten sozialen Umfeld.“ (fdu/dpa)