Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Europäische Asylreform

Asyl-Solidarität: Deutschland leistet 2026 keine Zusatzhilfe

Frankreich will Schleuserboote im Ärmelkanal stoppen
+
Der sogenannte Solidaritätspool soll laut EU vor allem die Länder entlasten, die besonders viele Asylanträge bearbeiten. (Archivbild)

In der EU soll ein Solidaritätsmechanismus Abhilfe für belastete Staaten schaffen. Deutschland wird 2026 in dessen Zuge aber weder Asylbewerber übernehmen, noch finanzielle Hilfe leisten.

Brüssel - Deutschland nimmt unter dem neuen europäischen Solidaritätsmechanismus zur Entlastung besonders unter Druck stehender EU-Staaten nach Angaben der Bundesregierung keine zusätzlichen Asylbewerber auf. Auch finanzielle Hilfe wird die Bundesrepublik im kommenden Jahr nicht leisten, wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach einem Treffen der EU-Innenminister in Brüssel sagte.

Die EU-Länder haben sich darauf verständigt, innerhalb der Europäischen Union bis zu 21.000 Schutzsuchende umzusiedeln, um besonders unter Druck stehende EU-Staaten zu entlasten, wie die EU-Innenminister festlegten. Deutschland kann sich nach einer Analyse der EU-Kommission jedoch darauf berufen, dass es sich bereits um sehr viele Asylbewerber kümmert, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären.

Im Rahmen des Solidaritätsmechanismus sollen weniger belastete EU-Länder zudem 420 Millionen Euro bereitstellen. Dabei sind allerdings auch andere Hilfsbeiträge wie Sachleistungen möglich, die dann mit den finanziellen Pflichten verrechnet werden können. Sowohl finanzielle Unterstützung als auch Sachleistungen können also von unterstützungspflichtigen EU-Staaten geleistet werden, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen. dpa

Kommentare