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Feststellung der Verfassungswidrigkeit im Bundestag
Antrag auf Verbot der AfD: Parteiübergreifende Initiative vorerst gestoppt
Ein Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD wird vorerst nicht weiterverfolgt. Die Initiatoren sehen keine Mehrheit dafür im Bundestag.
Berlin - Ein parteiübergreifender Antrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD wird vorerst nicht weiterverfolgt. Die Initiatoren sehen derzeit keine realistische Mehrheit für ihren Antrag, halten einen neuen Vorstoß jedoch für möglich, wie die ARD berichtet. Eine Gruppe von 113 Abgeordneten hatte im November 2024 gefordert, dass der Bundestag ein entsprechendes Verfahren prüft. Doch mit 152 Abgeordneten nach der Bundestagswahl 2025 stellt die AfD in der neuen Legislaturperiode die zweitstärkste Fraktion nach der Union (CDU/CSU).
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
„Es bleibt unser Ziel, in der nächsten Legislaturperiode noch mal ein Gruppenverfahren auf den Weg zu bringen“, erklärte Till Steffen (Grüne) gegenüber der ARD. Steffen hatte gemeinsam mit dem sächsischen CDU-Politiker Marco Wanderwitz den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD mitinitiiert. Wanderwitz wird wie einige andere der Initiatoren nicht dem neuen Bundestag angehören.
Auch die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge sieht derzeit keine Chance für einen erfolgreichen Antrag. Wegge sagte der ARD, sie werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass in Karlsruhe ein Verfahren gegen die AfD eröffnet werde. „Die AfD stellt die größte Gefahr für die Demokratie dar, und ich bin davon überzeugt, dass sie die Voraussetzungen für ein Parteienverbot erfüllt.“
Anfrage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
Die Debatte über ein mögliches AfD-Verbot wurde durch die Aufnahme von zwei umstrittenen Abgeordneten, Matthias Helferich und Maximilian Krah, in die Bundestagsfraktion der AfD erneut angefacht. Helferich bezeichnete sich selbst zuvor als „freundliches Gesicht des Nationalsozialismus“. Obwohl er diese Aussage später als ironisch darstellte, führte sie zu parteiinternen Konflikten und einem Ausschlussverfahren. Dennoch wurde er in die AfD-Fraktion aufgenommen. Auch Krah geriet 2024 in die Kritik, als er in einem Interview mit der italienischen Zeitung La Repubblica erklärte, dass nicht alle Mitglieder der Waffen-SS als Verbrecher betrachtet werden sollten. Diese Relativierung führte zu Empörung und verstärkte die Forderungen nach einem Verbot der AfD.
Diese Entwicklungen haben zu scharfer Kritik von Antirassismus-Gruppen und anderen politischen Parteien geführt, die die AfD als Bedrohung für die demokratischen Werte Deutschlands ansehen.
Auch im neuen Bundestag: Hürden für ein Verbot bleiben hoch
Trotz der Diskussionen der vergangenen Wochen wurde bislang kein Verbotsverfahren gegen die in Teilen als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte AfD eingeleitet. Ein solches Verfahren gilt als rechtlich und politisch anspruchsvoll, da die Hürden für ein Parteiverbot in Deutschland sehr hoch sind. Die Partei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft, wogegen sie sich politisch und rechtlich zur Wehr setzt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2017 ein Verbot der rechtsextremen NPD abgelehnt, obwohl die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgte. Das Gericht argumentierte, dass konkrete Anhaltspunkte fehlten, die es zumindest möglich erscheinen ließen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.
Aktuell ist ungewiss, ob trotz gesellschaftlicher Initiativen und öffentlicher Forderungen weitere Schritte im neuen Bundestag unternommen werden, um ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Die politische Debatte darüber zeigt jedoch die anhaltende Kontroverse um die Rolle und Ausrichtung der Partei in Deutschland. (fsa)