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„Es ist fünf vor zwölf“
AfD-Verbot? Bremens Rot-Rot-Grün warnt vor „Verfassungsfeinden“ – und will Bund Beine machen
Ein mögliches AfD-Verbot ist seit Monaten Gegenstand teils hitziger Debatten. Bremen will nun einen Vorstoß auf Bundesebene wagen.
Bremen – Auch im Bremer Rathaus ist angesichts von Umfragehöhenflügen der Rechtspopulisten die Sorge vor der AfD groß: Die rot-rot-grüne Regierungskoalition will der Bundesrepublik jetzt bei der Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens auf die Sprünge helfen – die Hansestadt soll sich laut einem Antrag von SPD, Grünen und Linke auf Bundesebene für eine Materialsammlung der Verfassungsschützer einsetzen.
Schon in der kommenden Woche soll ein entsprechender Antrag den Weg in die Bürgerschaft finden, hieß es am Mittwoch (6. März). Der soll dann den Auftrag für den Senat – die Ministerinnen und Minister von Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) – liefern, sich im Bund für die Pläne stark zu machen. Begleitet war der Vorstoß von eindringlichen Warnungen vor der Gefährlichkeit der AfD.
AfD-Verbot: Neuer Vorstoß aus Bremen – SPD warnt vor Unterwanderung durch „Verfassungsfeinde“
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD müsse „so schnell wie möglich“ geprüft und „gegebenenfalls“ eingeleitet werden, sagte SPD-Fraktionschef Mustafa Güngör – es sei „fünf vor zwölf“: Sollte die Partei in Regierungsverantwortung kommen, drohe eine Unterwanderung von Exekutive und Legislative durch „AfD-nahe Verfassungsfeinde“.
Die drei Bremer Regierungspartner wollen zunächst aber eben eine „Materialsammlung“ als Basis für weitere Schritte erstellen lassen. Der Antrag fordert eine Analyse sämtlicher beim Verfassungsschutz von Bund und Bundesländern vorliegenden Informationen über die Partei und deren Jugendorganisation Junge Alternative (JA).
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Sie soll die Antwort liefern, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Verbotsantrag gegeben sind. Nach Vorlage der Materialsammlung solle der Senat etwa beim Bundesrat „zügig“ auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens „hinwirken“, hieß es.
Die Sammlung des Materials solle eine Entscheidung ermöglichen, ob ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht „gestellt werden muss“, sagte Grünen-Fraktionschefin Henrike Müller. Sie betonte zugleich, es gehe der Bremer Koalition um eine Klärung in einem „strengen rechtsstaatlichen Verfahren“. Am Ende könne nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten – dies liege richtigerweise nicht im Ermessen einer parlamentarischen Mehrheit.
Rufe nach AfD-Verbot werden lauter: Auch Wüst und Tschentscher forderten Lagebild
Unlängst hatten schon Politiker aus anderen Bundesländern ein bundesweites Lagebild mit allen Verfassungsschutzinformationen zur AfD gefordert, darunter der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Über ein etwaiges Verbot der Partei wird seit längerem kontrovers diskutiert. Ende Januar hatte der Bundesrat eine Petition mit dem Titel „AfD-Verbot prüfen!“ entgegengenommen, die seit Mitte August rund 800 000 Menschen unterzeichnet hatten. Die Hürden dafür sind aber hoch.
Einen Antrag auf ein Parteiverbotsverfahren kann neben Bundesregierung und Bundestag auch der Bundesrat stellen, also die Vertretung der Bundesländer. Zuständig für eine Prüfung ist das Bundesverfassungsgericht. Nach seiner bisherigen Rechtsprechung reicht es für einen Erfolg nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ideen verfolgt. Sie muss der demokratischen Grundordnung „aktiv-kämpferisch“ gegenüberstehen und deren Beseitigung anstreben.
Zudem dürfen die Erfolgsaussichten einer zu verbietenden Partei dabei nicht nur theoretisch sein. Die AfD könnte angesichts von Umfragewerten von um die 20 Prozent allerdings wesentlich bessere Machthebel für ein solches etwaiges Vorhaben besitzen, als etwa seinerzeit die NPD. (AFP/fn)