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Neue Debatte über Paragraf 219a

Nach Urteil gegen Ärztin: Union will Reklame für Abtreibungen verhindern

Demonstration vor dem Gießener Amtsgericht.
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Demonstration vor dem Gießener Amtsgericht.

Es gibt eine neue Debatte über die rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen. Ein Fall aus Hessen brachte die Diskussion ins Rollen.

Passau/München - In einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“ spricht sich CSU-Innenexperte Stephan Mayer weiterhin für ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus. 

Es werde mit seiner Partei keine Aufweichung oder Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs geben. In diesem ist geregelt, dass öffentlich Reklame für Abtreibungen aus einem finanziellen Vorteil heraus verboten ist. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe werden als Strafrahmen bei Zuwiderhandlung angedroht. 

SPD beklagt Rechtsunsicherheit für Ärzte

SPD, Grüne und Linke kritisieren den Strafrechtsparagrafen 219a als nicht mehr zeitgemäß. Es bestehe hier für Ärzte eine Rechtsunsicherheit, was ein aktuelles Gerichtsurteil aus Hessen zeige, erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Sie erkennt Handlungsbedarf und kündigte entsprechend eine Gesetzesinitiative ihrer Fraktion an. 

Information schon eine Werbung?

In Gießen wurde am Freitag die Ärztin Kristina Hänel verurteilt, weil ihr eine unerlaubte Werbung für Abtreibungen vorgeworfen wird. Sie soll eine Geldstrafe von 6000 Euro zahlen, will aber in Berufung gehen. Die Ärztin hatte auf ihrer Webseite darüber informiert, wie man in Deutschland straffrei abtreiben kann. Zudem stand eine Broschüre mit Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zum Download bereit. 

Der Gesetzgeber wolle nicht, "dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache", begründete das Gericht das Urteil. "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass eine Richterin den Unterschied von Information und Werbung nicht kennt", erklärte dagegen Hänels Verteidigerin. 

Die verurteilte Ärztin Kristina Hänel.

Positive Reaktionen auf das Urteil

Laut Staatsanwaltschaft war die Ärztin bereits zweimal von Abtreibungsgegnern angezeigt worden. In beiden Fällen wurden die Verfahren eingestellt. "Wir begrüßen daher ausdrücklich das Urteil des Gießener Amtsgerichts”, teilte Alexandra Linder, Vorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle e.V.“, mit. 

Der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Marcus Weinberg, hält den Richterspruch dagegen für richtig. Elisabeth Winkelmeier-Becker, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, befürchtet bei einer Abschaffung des Werbeverbots eine Verharmlosung von Abtreibungen. 

mag

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