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Signale richtig deuten

Sieben Hinweise, dass Ihr Hund sich unwohl fühlt

Hunde haben verschiedene Möglichkeiten, uns mitzuteilen, wenn es ihnen nicht gut geht. Oft verändern sie ihr Verhalten oder zeigen bestimmte körperliche Signale.

Wenn Hunde sich unwohl fühlen, können Schmerzen, Krankheiten oder Ängste die Ursache sein. Auch veränderte Lebensumstände können dazu führen, dass sich das Verhalten Ihres Hundes verändert und er schlechte Laune hat. Hier sind sieben häufige Anzeichen, die darauf hinweisen, dass sich der Vierbeiner unwohl fühlt.

1. Unruhe oder Rückzug

Plötzliches Verstecken oder Umherlaufen deuten auf Unwohlsein hin. (Symbolbild)

Wenn ein sonst entspannter Hund plötzlich ruhelos umherläuft oder sich versteckt, deutet das oft auf Stress oder Unwohlsein hin. Dies kann durch Schmerzen, Lärm oder Veränderungen in der Umgebung ausgelöst werden.

2. Verändertes Schlafverhalten

Hunde schlafen zwischen 14 und 16 Stunden täglich, wobei sich der Schlaf auf die Nacht und kurze Nickerchen über den Tag verteilt. Mit zunehmendem Alter ändern sich die Schlafgewohnheiten – ältere Hunde können sogar bis zu 20 Stunden schlafen. Ein Hund, der auf einmal deutlich mehr oder weniger schläft als sonst, könnte gesundheitliche Probleme haben. Besonders plötzliche Schlaflosigkeit oder starke Müdigkeit sind Warnsignale.

3. Plötzliche Appetitlosigkeit

Wenn ein Hund auf einmal weniger oder gar nicht mehr frisst, kann das ein Zeichen für Stress, Zahnschmerzen oder Magen-Darm-Probleme sowie eine Erkrankung sein. Achten Sie zudem auf weitere Symptome wie Erbrechen, Durchfall oder Lethargie.

4. Übermäßiges Lecken oder Kratzen

Exzessives Lecken an einer bestimmten Stelle oder ständiges Kratzen kann auf Hautprobleme, Allergien oder Schmerzen hindeuten. Mittlerweile leidet jeder fünfte Hund unter einer Allergie. Im Frühjahr können Hunde auch unter den Symptomen einer Pollenallergie leiden. Auch Langeweile, Stress oder Angst können zu übermäßigem Putzen führen. Überprüfen Sie die Haut Ihres Hundes auf Rötungen oder Haarausfall. Ein Tierarztbesuch kann hier Klarheit schaffen.

Wichtige Regeln und Vorschriften, die Hundehalter unbedingt kennen und befolgen sollten

Die Tierschutz-Hundeverordnung
Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) ist eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift, die den Schutz und das Wohlbefinden von Hunden in Deutschland sicherstellen soll. Sie legt verbindliche Mindestanforderungen für die Haltung, Pflege, Zucht und den Umgang mit Hunden fest – sowohl für private Halter als auch für Züchter, Trainer oder Tierheime. Ziel der Verordnung ist es, Leiden, Schmerzen und Schäden bei Hunden zu verhindern und ihnen ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Wer einen Hund hält, trägt Verantwortung und muss die darin enthaltenen Vorgaben kennen und einhalten. © Imago
Auslauf im Freien
Auslauf im Freien: Hunde benötigen täglich mehrfachen Auslauf an der frischen Luft, um ihrem natürlichen Bewegungsdrang gerecht zu werden. Reine Wohnungshaltung ohne Möglichkeit zum freien Laufen ist nicht artgerecht. Der Auslauf muss so gestaltet sein, dass der Hund sich ausreichend bewegen, erkunden und lösen kann.  © Imago
Beschäftigung und geistige Auslastung
Beschäftigung und geistige Auslastung: Neben körperlicher Bewegung brauchen Hunde auch geistige Herausforderungen. Spiele, Training, Nasenarbeit oder Sozialkontakt sorgen für eine gesunde Auslastung und beugen Verhaltensstörungen vor. Ein unterforderter Hund kann Unruhe, Aggression oder destruktives Verhalten entwickeln.  © Imago
Sozialkontakt für Hunde
Sozialkontakt: Hunde sind soziale Lebewesen und müssen regelmäßig positiven Kontakt zu Menschen oder Artgenossen haben. Die Haltung in Isolation – etwa dauerhaft allein im Zwinger oder ohne menschliche Nähe – ist tierschutzwidrig. Soziale Interaktion trägt maßgeblich zum Wohlbefinden und zur Ausgeglichenheit bei.  © Imago
Beschaffenheit des Ruheplatzes
Beschaffenheit des Ruheplatzes: Der Ruhe- und Schlafplatz des Hundes muss trocken, sauber, zugluftfrei und bequem sein. Er sollte dem Hund ermöglichen, sich hinzulegen, zu drehen und ungestört auszuruhen. Eine Haltung in beengten, kalten oder unhygienischen Verhältnissen ist nicht zulässig.  © Imago
Sicherheit und Gestaltung des Umfelds
Sicherheit und Gestaltung des Umfelds: Der Lebensbereich des Hundes – ob drinnen oder draußen – muss sicher gestaltet sein. Gefährliche Gegenstände, Schadstoffe oder Verletzungsquellen dürfen nicht zugänglich sein. Gleichzeitig sollte das Umfeld reizarm, aber nicht langweilig sein, damit der Hund sich sicher, aber auch angeregt fühlt.  © Imago/Przemyslaw Iciak
Anbindehaltung bei Hunden
Anbindehaltung: Eine dauerhafte Anbindung des Hundes, etwa mit einer Kette oder einem Seil, ist verboten. Kurzzeitiges Anbinden ist nur erlaubt, wenn der Hund sich dabei frei bewegen kann, nicht unbeaufsichtigt bleibt und keine Schmerzen erleidet. Anbindehaltung darf keinesfalls als übliche Haltungsform genutzt werden.  © Imago
Zucht bei Hunden
Zucht: Die Verordnung verbietet die Zucht mit Hunden, die sogenannte Qualzuchtmerkmale zeigen – also genetisch bedingte Merkmale, die Leiden, Schmerzen oder Funktionseinschränkungen verursachen. Dazu zählen beispielsweise übertriebene Kurznasigkeit, deformierte Gelenke oder extreme Hautfalten. Ziel ist die Zucht gesunder, lebensfähiger Tiere.  © Imago
Ausbildung und Erziehung
Ausbildung und Erziehung: Erziehungsmethoden, die dem Hund Schmerzen, Angst oder Stress zufügen, sind untersagt. Der Einsatz von Stachelhalsbändern, Stromreizgeräten oder Würgehalsbändern ohne Stopp ist verboten. Eine tierschutzgerechte Erziehung soll auf positiver Verstärkung, Geduld und Verständnis basieren.  © Imago/Mariah Ashley
Betreuung von Hunden
Betreuung: Hunde dürfen nicht über längere Zeit unbeaufsichtigt bleiben – insbesondere nicht über 24 Stunden hinaus. Sie brauchen regelmäßige Pflege, Bewegung, Ansprache und Kontrolle ihres Gesundheitszustands. Eine vernachlässigte Betreuung kann körperliche und seelische Schäden verursachen.  © Imago
Besonderheiten bei der Haltung von Welpen
Besonderheiten bei der Haltung von Welpen: Welpen benötigen besonders intensive Betreuung, vor allem in den ersten Lebenswochen. Regelmäßige Fütterung, Wärme, Sozialkontakt und ein sicheres Umfeld sind entscheidend für eine gesunde Entwicklung. Fehlerhafte Haltung in dieser Phase kann zu dauerhaften Verhaltens- oder Gesundheitsproblemen führen.  © Imago
Verbot von Schmerz- und Leidenszufügung
Verbot von Schmerz- und Leidenszufügung: Grundsätzlich dürfen Hunde im Umgang mit dem Menschen weder körperlich noch seelisch leiden. Jede Maßnahme, die Schmerzen, erhebliche Angst oder Schäden verursacht, ist verboten – ob im Alltag, in der Haltung, bei der Ausbildung oder der Zucht. Dieses Prinzip gilt als zentrale Leitlinie der gesamten Verordnung.  © Imago
Leinenpflicht in bestimmten Bereichen
Leinenpflicht in bestimmten Bereichen: In vielen Bundesländern gilt in öffentlichen Bereichen wie Parks, Fußgängerzonen, Waldwegen oder ÖPNV eine generelle oder saisonale Leinenpflicht. Hundehalter müssen sich über die örtlich geltenden Regeln informieren und diese einhalten. Ein Verstoß kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch andere Menschen oder Tiere gefährden.  © Imago
Maulkorbpflicht für bestimmte Hunde
Maulkorbpflicht für bestimmte Hunde: Für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden oder auffällig geworden sind, kann eine Maulkorbpflicht angeordnet werden. Diese gilt meist in Kombination mit Leinenpflicht in der Öffentlichkeit. Das Ziel ist der Schutz von Mensch und Tier – Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt.  © Imago
Einstufung gefährlicher Hunderassen
Einstufung gefährlicher Hunderassen: Einige Bundesländer führen sogenannte Rasselisten, auf denen bestimmte Hunderassen (z. B. American Staffordshire Terrier, Pitbull) als potenziell gefährlich gelten. Für ihre Haltung gelten strenge Auflagen – etwa Wesenstests, Haltergenehmigungen oder besondere Sicherungspflichten. In anderen Ländern wird die Gefährlichkeit individuell nach dem Verhalten des Hundes beurteilt.  © Imago
Erhöhte Anforderungen bei gefährlichen Hunden
Erhöhte Anforderungen bei gefährlichen Hunden: Für Hunde, die als gefährlich gelten oder auffällig wurden, gelten besondere Haltungsvorschriften. Dazu gehören in der Regel: Leinen- und Maulkorbzwang, Haltungserlaubnis, Sachkundenachweis, Führungszeugnis und ein sicher eingezäuntes Grundstück. Verstöße gegen diese Auflagen können zur Wegnahme des Hundes führen.  © Imago
Sachkundenachweis für Halter
Sachkundenachweis für Halter: Wer einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchte, muss in vielen Bundesländern seine Sachkunde nachweisen. Dazu gehören Kenntnisse über Hundeverhalten, artgerechte Haltung und rechtliche Pflichten. In manchen Bundesländern wird ein Sachkundenachweis auch für große Hunde oder Ersthundehalter verlangt.  © Imago
Kennzeichnungspflicht (Mikrochip)
Kennzeichnungspflicht (Mikrochip): In vielen Regionen müssen Hunde mit einem Mikrochip dauerhaft gekennzeichnet sein. Dieser dient der eindeutigen Identifikation, z. B. bei Fundtieren oder Vorfällen. In der Regel ist die Kennzeichnung Voraussetzung für die Anmeldung beim zentralen Hunderegister.  © Imago/Mariah Ashley
Anmeldung beim Hunderegister
Anmeldung beim Hunderegister: Viele Bundesländer verpflichten Hundebesitzer zur Registrierung ihres Tieres bei einem zentralen oder kommunalen Hunderegister. Damit sollen Rückverfolgbarkeit, Kontrolle und Tierschutz gewährleistet werden. Die Anmeldung muss in der Regel unmittelbar nach der Anschaffung oder Geburt erfolgen.  © Imago/Mariah Ashley
Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung
Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung: In mehreren Bundesländern ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde gesetzlich vorgeschrieben. Diese übernimmt Schäden, die der Hund Dritten zufügt – etwa durch Bisse oder Verkehrsunfälle. Auch in Ländern ohne Pflicht ist eine solche Versicherung dringend empfohlen.  © Imago
Meldung bei Umzug oder Abgabe des Hundes
Meldung bei Umzug oder Abgabe des Hundes: Ein Wohnortwechsel oder die Abgabe eines Hundes muss in vielen Bundesländern beim zuständigen Amt gemeldet werden. Damit bleiben die Hundedaten aktuell und die Nachverfolgbarkeit im Sinne des Tierschutzes gewährleistet. Auch Steuerpflichten oder Haltegenehmigungen sind an solche Meldungen gekoppelt.  © Imago/Louise Forslycke Garbergs

5. Veränderte Körpersprache

Achten Sie auf Körpersignale wie ein zwischen den Beinen eingeklemmter Schwanz, gesenkte Ohren oder einen gekrümmten Rücken. Diese können darauf hindeuten, dass sich Ihr Hund ängstlich oder unwohl fühlt.

6. Veränderungen beim Gehen

Humpeln, steifes Gehen oder eine Schonhaltung sind oft Hinweise auf Gelenkprobleme, Verletzungen oder andere gesundheitliche Beschwerden. Eine tierärztliche Untersuchung ist hier ratsam.

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7. Aggressives oder ängstliches Verhalten

Ein sonst fröhlicher Hund, der plötzlich niedergeschlagen wirkt oder weniger Lust hat, zu spielen, zeigt möglicherweise Unbehagen. Plötzliche Aggression oder ängstliches Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Tieren kann ein Zeichen von Schmerzen oder Unwohlsein sein.

Wenn ein Hund über längere Zeit eines oder mehrere dieser Anzeichen zeigt, sollte ein Tierarzt aufgesucht werden, um die Ursache zu klären.

Rubriklistenbild: © Jasmin Hering/Imago

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