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Unterschiedliche Rechte bei Individual- und Pauschalreisen

Reisemängel: Was können betroffene Urlauber tun?

Porträt von Julia Zeller und eine Baustelle am Strand
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Julia Zeller, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, berät zu Reisemängeln wie einer Baustelle am Strand.

Rechtzeitig zum Start in die Pfingstferien ist die Streikgefahr in der Reisebranche weitgehend gebannt. Dann kann ja dem wohlverdienten Urlaub nichts mehr im Weg stehen – oder doch? Leider können auch andere Ereignisse Urlaubern einen Strich durch die Rechnung machen. Wie Ihr dann zu Eurem Recht kommt, erfahrt Ihr hier.

Ein überbuchter Flug, ein schmutziges Hotelzimmer - Was können Urlauber bei Reisemängeln tun, um ihre Rechte geltend zu machen? Und gilt auch schlechtes Wetter als Mängel? Julia Zeller, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, klärt auf.

Aber vorher noch: Was genau sind eigentlich Reisemängel? „Die Reise ist mangelhaft, wenn die zugesagte Reiseleistung nicht oder abweichend von der vertraglichen Vereinbarung erbracht wird. Mängel können zum Beispiel vorliegen, wenn das Hotel nicht das hält, was der Reiseveranstalter im Katalog oder im Internet versprochen hat”, heißt es von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. 

Ein schmutziges Zimmer, Ungeziefer im Bad, statt Meerblick eine Baustelle oder der kurzfristige Ausfall der Kinderbetreuung - das sind alles Reisemängel. Genauso wie unzumutbare Flugzeitänderungen, wenn dadurch die Nachtruhe erheblich beeinträchtigt wird oder der nächste Tag nach dem An- bzw. Abreisedatum von der Änderung betroffen ist. 

Kann das Wetter auch ein Reisemangel sein?

Nein, schlechtes Wetter im Urlaub ist nervig, aber kein Mangel. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. in einem entsprechenden Urteil. Anders ist es bei Naturkatastrophen wie Waldbränden, Erdbeben oder Überschwemmungen.

Wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände” den Urlaubsort heimsuchen, dann können Urlauber ihre Reise oftmals kostenlos stornieren. Wenn eine Katastrophe während der Reise am Urlaubsort passiert, haben Urlauber ein Recht auf den Abbruch der Reise und eine Teilerstattung. Das sieht das Reiserecht vor. Voraussetzung ist, dass die Reise durch diese Umstände konkret beeinträchtigt ist. Und: Das Reiserecht bezieht sich auch nur auf Pauschalreisen.

Tipp

Informiert Euch vor der Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes, ob eine Reisewarnung für Euer Urlaubsland vorliegt. Daraus ergeben sich gegebenenfalls erweiterte Reiserechte für Euch!

Reiserechtsexpertin Julia Zeller: „Wesentliche Unterschiede bei der Problemlösung”

Frau Zeller, wie können sich Reisende vor Ärger schützen, etwa bei extremen Wetterereignissen?
Natürlich sind Wetterereignisse wie Überschwemmungen oder Waldbrände, wie etwa letztes Jahr in Griechenland, nicht vorhersehbar. Urlauber sollten sich am besten im Vorfeld erkundigen, an wen sie sich im Ernstfall wenden können.
Wer ist bei Problemen der richtige Ansprechpartner?
Wichtig ist zunächst, welche Art von Urlaub man gebucht hat. Ist es ein Pauschalurlaub oder reist man individuell? Denn wenn etwas vor oder während der Reise schiefgeht, gibt es hier wesentliche Unterschiede bei der Problemlösung.
Was genau ist der Unterschied zwischen Individual- und Pauschalreise?
Bei einer Individualreise buchen Reisende alle Bestandteile getrennt. Flug, Hotel und etwa der Mietwagen sind dann unabhängig voneinander bei verschiedenen Anbietern gebucht. Das bedeutet, dass man sich bei Ärger oder Schwierigkeiten auch an jeden Anbieter einzeln wenden muss. Anders sieht es bei einer Pauschalreise aus. Hier wird die Buchung zentral durch einen Reiseveranstalter organisiert. Dieser ist dann auch der Ansprechpartner für alle Leistungen.
Können Sie das an einem Beispiel erklären?
Nehmen wir zum Beispiel an, der Flug ist stark verspätet. Reisende, die individuell gebucht haben, müssen sich nun selbst um die Umbuchung oder Stornierung von Hotels und Mietwagen kümmern. Bei Pauschalreisen kümmert sich der Reiseveranstalter stellvertretend für die Urlauber. Er organisiert zum Beispiel eine alternative Unterkunft. Außerdem entstehen den Reisenden keine zusätzlichen Kosten, da sie als Kunden Anspruch auf Ersatzleistungen haben.
Woran kann ich erkennen, ob ich pauschal oder individuell reise?
Falls man unsicher ist, ob man pauschal oder individuell unterwegs ist, empfehle ich einen Blick auf die Rechnung. Wenn die gesamte Reise bei einem Anbieter oder Reisebüro bezahlt wurde, kann man davon ausgehen, dass es sich um eine Pauschalreise handelt. Hat man mehrere Rechnungen erhalten, spricht Vieles für Einzelbuchungen. 
Und wenn es nach dem Urlaub noch Klärungsbedarf gibt, hilft unsere Flugärger-App weiter. Verbraucher können in diesem Online-Tool ihre Ansprüche auf Entschädigung schnell und einfach berechnen.

Expertenrat

Bei individuellen Fragen rund ums Reiserecht hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de vereinbart werden. Allgemeine Auskünfte gibt es am Service-Telefon unter (089) 55 27 94-0.

as mit Material der Verbraucherzentrale

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