Unterschiedliche Rechte bei Individual- und Pauschalreisen
Reisemängel: Was können betroffene Urlauber tun?
Rechtzeitig zum Start in die Pfingstferien ist die Streikgefahr in der Reisebranche weitgehend gebannt. Dann kann ja dem wohlverdienten Urlaub nichts mehr im Weg stehen – oder doch? Leider können auch andere Ereignisse Urlaubern einen Strich durch die Rechnung machen. Wie Ihr dann zu Eurem Recht kommt, erfahrt Ihr hier.
Ein überbuchter Flug, ein schmutziges Hotelzimmer - Was können Urlauber bei Reisemängeln tun, um ihre Rechte geltend zu machen? Und gilt auch schlechtes Wetter als Mängel? Julia Zeller, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, klärt auf.
Aber vorher noch: Was genau sind eigentlich Reisemängel? „Die Reise ist mangelhaft, wenn die zugesagte Reiseleistung nicht oder abweichend von der vertraglichen Vereinbarung erbracht wird. Mängel können zum Beispiel vorliegen, wenn das Hotel nicht das hält, was der Reiseveranstalter im Katalog oder im Internet versprochen hat”, heißt es von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Ein schmutziges Zimmer, Ungeziefer im Bad, statt Meerblick eine Baustelle oder der kurzfristige Ausfall der Kinderbetreuung - das sind alles Reisemängel. Genauso wie unzumutbare Flugzeitänderungen, wenn dadurch die Nachtruhe erheblich beeinträchtigt wird oder der nächste Tag nach dem An- bzw. Abreisedatum von der Änderung betroffen ist.
Kann das Wetter auch ein Reisemangel sein?
Nein, schlechtes Wetter im Urlaub ist nervig, aber kein Mangel. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. in einem entsprechenden Urteil. Anders ist es bei Naturkatastrophen wie Waldbränden, Erdbeben oder Überschwemmungen.
Wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände” den Urlaubsort heimsuchen, dann können Urlauber ihre Reise oftmals kostenlos stornieren. Wenn eine Katastrophe während der Reise am Urlaubsort passiert, haben Urlauber ein Recht auf den Abbruch der Reise und eine Teilerstattung. Das sieht das Reiserecht vor. Voraussetzung ist, dass die Reise durch diese Umstände konkret beeinträchtigt ist. Und: Das Reiserecht bezieht sich auch nur auf Pauschalreisen.
Tipp
Informiert Euch vor der Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes, ob eine Reisewarnung für Euer Urlaubsland vorliegt. Daraus ergeben sich gegebenenfalls erweiterte Reiserechte für Euch!
Reiserechtsexpertin Julia Zeller: „Wesentliche Unterschiede bei der Problemlösung”
Expertenrat
Bei individuellen Fragen rund ums Reiserecht hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Termine können unter www.verbraucherzentrale-bayern.de vereinbart werden. Allgemeine Auskünfte gibt es am Service-Telefon unter (089) 55 27 94-0.
as mit Material der Verbraucherzentrale