Hohe Geldbußen drohen
Muscheln sammeln am Strand: In diesen beliebten Urlaubsländern macht Ihr Euch damit strafbar
Muscheln vom Strand sind ein schönes Urlaubsmitbringsel und machen sich noch dazu daheim gut als Deko-Objekt. Doch in einigen beliebten Urlaubsländern ist das Sammeln und Ausführen von Muscheln und Steinen verboten:
Muscheln und Steine sammeln am Strand ist nicht nur eine schöne Urlaubsbeschäftigung, vor allem für Kinder, die Sammelstücke sind gleichzeitig ein hübsches Souvenir und erinnern so an den Urlaub. Doch die schöne Erinnerung könnte getrübt werden: In manchen Ländern ist das Sammeln von Muscheln und Steinen am Strand gesetzlich verboten. Wird man erwischt, drohen hohe Geldstrafen.
Hier dürft Ihr Muscheln sammeln – unter einer Bedingung
Zunächst die gute Nachricht: In vielen Ländern ist das Sammeln von Muscheln erlaubt. Dazu gehören:
- Deutschland
- Griechenland
- Portugal
- Spanien
- Frankreich
- Kroatien
Aber auch hier gibt es eine Einschränkung: Wenn die Muscheln artengeschützt sind, dürfen sie nicht mitgenommen werden – in Deutschland steht zum Beispiel die Flussperlmuschel unter Artenschutz. Außerdem ist es grundsätzlich verboten, Muscheln aus Naturschutzgebieten mitzunehmen. Zudem dürft Ihr die gesammelten Muscheln nicht weiterverkaufen – sie sollen also wirklich nur als Souvenir dienen.
Überhaupt gilt, dass Ihr nicht zu viele Muscheln vom Strand mit nachhause nehmen solltet. Für die Einfuhren gewisser Muscheln und Tiere nach Deutschland gibt es festgelegte Höchstgrenzen: So dürfen maximal drei Riesenmuscheln, drei Fechterschnecken und maximal vier tote Seepferdchen über die Grenze gebracht werden.
Hier drohen hohe Strafen fürs Muscheln sammeln
In anderen Ländern hingegen ist das Sammeln von Muscheln strengstens untersagt, da es als Eingriff in ein geschütztes Ökosystem gewertet wird. Dazu zählen:
- Italien
- Türkei
- Zypern (auf der unter türkischer Verwaltung stehenden Inselhälfte)
- Ägypten
- Dubai
- Dominikanische Republik
- Neuseeland
Auf Sardinien in Italien können beispielsweise Geldstrafen in der Höhe von 500 bis 3000 Euro für das Sammeln von Muscheln gefordert werden. Besonders streng sind die Strafen in der Türkei und in Neuseeland. Wer Muscheln aus Neuseeland ausführen will, dem drohen Bußgelder in Höhe mehrerer tausend Dollar, im Extremfall kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. In der Türkei gelten Muscheln als „Natur- und Kulturgüter“ – und wer diese entwendet, kann bis zu zehn Jahre ins Gefängnis wandern.
Achtung: nicht nur mit dem Sammeln von Muscheln könnt Ihr Euch strafbar machen, der Zoll warnt auch vor dem Kauf von Souvenirs oder Kosmetika aus tierischen Produkten. Wenn Euch Händler dafür eine sogenannte Ausfuhrbescheinigung ausstellen möchten, solltet Ihr hellhörig werden: Diese darf nämlich nur von den offiziellen Behören des Urlaubslandes ausgegeben werden, so der Zoll.
Steine mitnehmen – ist das legal?
Aber nicht nur Muscheln sammeln ist in bestimmten Urlaubsländern verboten, auch das Mitnehmen von Steinen und Sand ist zum Teil untersagt. Grundsätzlich erlaubt ist das Sammeln von Steinen in folgenden Ländern:
- Frankreich
- Kroatien
- Portugal
- Spanien
- Griechenland (Ausnahme: antike Überreste wie Gestein von Kulturdenkmälern)
- Mexiko (Ausnahme: auch hier antike Funde)
- Neuseeland (Ausnahme: Maori-Artefakte und Jadegesteine)
- USA
In Deutschland dürfen auch Steine am Strand gesammelt und mitgenommen werden. Nur in den Naturschutzgebieten an Nord- und Ostsee solltet Ihr die Steine lieber liegen lassen, ebenso wie an Geröllwänden, die zum Küstenschutz errichtet wurden. Streng verboten ist die Mitnahme von Stein und Sand in folgenden Ländern:
- Italien
- Türkei
- Ägypten
- Thailand
- Dubai
- Dominikanische Republik
Deshalb könnt Ihr auch bei der Einreise in Deutschland belangt werden
Übrigens: wer bei der Ausreise nicht erwischt wurde, der ist nicht zwingend sicher – auch der Zoll in Deutschland führt Durchsuchungen durch. Und auf Basis des Washingtoner Abkommens gilt: wer artengeschützte Tiere aus- wie einführt, macht sich strafbar. Insgesamt gelistet sind in dem Abkommen über 6000 Tier- und fast 33.000 Pflanzenarten, die als schützenswert gelten. Führt Ihr nach Deutschland solche geschützten Tier- und Pflanzenbestandteile ein, macht Ihr Euch damit ebenfalls strafbar – auch wenn Ihr im Urlaubsland selbst dafür nicht belangt wurde.
Wir empfehlen Euch daher, Euch vor dem Muscheln und Steine sammeln zunächst genau über die Bestimmungen in Eurem Urlaubsland zu informieren und dann am besten bei den Einzelteilen noch mit etwas Recherche feststellen, ob es sich um geschützte oder ungeschützte Muscheln und Schnecken handelt – sonst nimmt der Urlaub möglicherweise ein böses Ende. Vergesst abschließend auch nicht, dass Muscheln, Sand, Steine und Korallen Lebensraum für Insekten und Würmer bieten und daher eine wichtige Aufgabe im Ökosystem erfüllen – nehmt also der Natur zuliebe nicht allzu viel vom Strand mit, selbst wenn es erlaubt ist.
fso