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So schützt Ihr Euch vor Taschendiebstahl

Im Urlaub bestohlen: Wann springt die Versicherung ein?

taschendiebstahl Urlaub
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Im Urlaub wird so manch einer Opfer eines Diebstahls - wann die Versicherung zahlt, lest Ihr hier.

Egal ob Schmuck, Geldbeutel oder Handy: Der Urlaub kann schnell unentspannt werden, wenn man bestohlen wird. In gewissen Fällen springt aber sogar die Versicherung ein.

Im Gedränge vor touristischen Sehenswürdigkeiten ist das Risiko besonders groß, dass ein frecher Dieb unbemerkt den Geldbeutel oder das Handy aus der Tasche, oder gar die ganze Tasche klaut. Aber auch am Strand, wenn Wertgegenstände während des Schwimmens unbeaufsichtigt beim Handtuch liegen bleiben, oder selbst im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung können Dinge entwendet werden.

Das ist gerade im Urlaub besonders ärgerlich, muss man sich doch dann darum kümmern, alle Geldkarten zu sperren oder womöglich vor Ort ein neues Smartphone organisieren. Im schlimmsten Fall muss man gar einen vorläufigen neuen Pass beantragen, damit man wieder nachhause reisen kann – und dass man Wertgegenstände wie Schmuck oder Bargeld wiedersieht, ist äußerst unwahrscheinlich.

Hausratsversicherung deckt Diebstähle im Urlaub ab – unter gewissen Voraussetzungen

Doch manchmal können im Urlaub Bestohlene zumindest etwas aufatmen. Unter gewissen Umständen kommt nämlich sogar die Versicherung für den Stehlschaden auf. Und zwar die Hausratsversicherung: mit der sind nämlich auch alle Dinge auf Reisen im In- wie Ausland mitversichert. Werden Wertgegenstände dann aus einem abgeschlossenen Hotelzimmer oder einer Ferienwohnung gestohlen, handelt es sich um Einbruchdiebstahl – und Eure Hausratsversicherung springt ein. Aber Achtung: Manche Hausratsversicherungen schließen Bargeld und Wertgegenstände explizit aus – werft also vor der Abreise einen genauen Blick in das Kleingedruckte Eures Vertrags.

Anders sieht es jedoch aus, wenn Ihr Opfer eines Taschendiebstahls werdet, oder womöglich Sachen offen liegen lasst, zum Beispiel am Strand, und diese dann entwendet werden: sobald Eure Wertsachen nicht ordentlich geschützt sind – auf gut Deutsch eingesperrt – steht Euch nämlich kein Geld von der Versicherung zu, denn das wird als „fahrlässiges Verhalten“ eingestuft. Grauzonen in dieser Hinsicht sind Reisen mit dem Wohnmobil oder dem Schiff - da empfiehlt es sich in jedem Fall, mit der Versicherung Rücksprache zu halten.

So vermeidet Ihr Taschendiebstähle

Um nicht Oper eines Taschendiebstahls zu werden, gibt es zudem einige hilfreiche Tipps:

  • Nie zu viel Bargeld bei sich tragen: Nehmt immer nur so viel Bargeld mit, wie Ihr benötigt – und hantiert damit nicht offen.
  • Aufpassen beim Geld abheben an Automaten: Stellt Euch direkt vor den Geldautomaten und geht sicher, dass niemand Eure PIN bei der Eingabe beobachten kann. Lasst Euch außerdem nicht in ein Gespräch verwickeln oder anderweitig ablenken. Generell gilt: sollten Euch verdächtige Personen auffallen, oder Euch etwas am Gerät spanisch vorkommen, brecht den Vorgang lieber ab.
  • Richtiger Umgang mit Geldkarten und persönlichen Dokumenten: Bewahrt niemals Geldkarte und PIN gemeinsam auf. Macht zudem vor Eurer Reise Kopien von Euren Pässen und bewahrt diese im Koffer auf – so ist es im Zweifelsfall leichter, an ein Ersatzdokument zu kommen. Im Datenpass der Bundespolizei könnt Ihr zudem die wichtigsten Daten zu Karten, Pässen und Handys hinterlegen – so wird die Ausschreibung im Falle eines Diebstahls vereinfacht.
  • Wertgegenstände eng am Körper tragen: Geld, Handy und Karten gehören niemals in Außentaschen oder in den Rucksack, der hinten am Rücken ist. Ihr solltet sie immer nah am Körper, also zum Beispiel in Innen- oder Bauchtaschen, tragen. Gefährlich sind auch Taschen in Jacken, die über die Stuhllehne gehangen werden.
  • Richtiges Tragen von Taschen, Rucksack und Co.: Hand- und Umhängetaschen sollten mit verschlossenem Reisverschluss vor dem Bauch getragen werden, der Verschluss sollte zum Körper zeigen. Selbiges gilt für Rucksäcke in größeren Menschenmassen: am besten nicht auf dem Rücken, sondern vor dem Körper tragen. Zieht Ihr am Weg zur Unterkunft einen Handgepäckskoffer hinter Euch her, solltet Ihr den Griff niemals loslassen.

Ihr wurdet bestohlen? Das gilt es jetzt zu tun

Solltet Ihr trotz der Vorsichtsmaßnahmen Opfer eines Diebstahls geworden sein, gilt es jetzt, die Ruhe zu bewahren. Als erster Schritt empfiehlt es sich, alle Karten und das Online-Banking sperren zu lassen. Das geht mit Angabe der Kontonummer und der Bankleitzahl oder der IBAN unter dem zentralen Sperrnotruf 0049 116 116. Außerdem könnt Ihr darüber SIM-Karten und Online-Ausweisfunktionen sperren lassen. Achtung: je nach Land kann dafür eine andere Vorwahl nötig sein, eine kurze Google-Suche hilft Euch dabei. Euer Handy könnt Ihr zudem auch von der Ferne aus in gewissen Fällen orten, sperren oder alle persönlichen Daten löschen. Das geht beim iPhone unter „Mein iPhone suchen“ oder bei Android Phones über den „Android Device Manager“.

Dann solltet Ihr zur Polizei vor Ort und zusätzlich zu den Ansprechpartnern für Hotel oder Ferienwohnung gehen und den Diebstahl melden. Auch der Anruf bei der Versicherung wird dann fällig. Und zu guter Letzt solltet Ihr Euch im Falle eines Rückfluges darüber informieren, ob Ihr Ersatzdokumente benötigt. Bei vielen Fluggesellschaften reicht eine von der Polizei ausgestellte Diebstahl- oder Verlustanzeige für Ausweisdokumente, manche wollen jedoch ein Ersatzdokument. Dieses erhaltet Ihr bei der deutschen Botschaft vor Ort – und dafür sind die vorher angefertigten Kopien der Dokumente dann sehr hilfreich.

fso

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