Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Durch Nutzung unserer Dienste stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen
Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.
Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für
. Danach können Sie gratis weiterlesen.
Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.
Gehalt
Zeitumstellung: Ob Beschäftigte die wegfallende Stunde bei Nachtschicht nachholen müssen
Am letzten Sonntag im März werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt. Auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat das Konsequenzen.
Die Umstellung auf die Sommerzeit wirkt sich nicht nur bei vielen Menschen auf den Biorhythmus aus. Werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt werden, hat das für manche Arbeitnehmer womöglich auch Folgen für die Arbeitszeit und die Vergütung. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob in einer Nachtschicht Arbeitende die wegfallende Stunde nacharbeiten müssen.
Müssen Arbeitnehmer wegfallende Stunde bei Nachtschicht nacharbeiten?
Die Antwort lautet: Nein. Eine Nacharbeit der weggefallenen Stunde bei der Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist „grundsätzlich nicht möglich und darf der Arbeitgeber daher auch nicht von Arbeitnehmenden verlangen“, informiert das Fachportal Haufe.de.
Folgen für die Vergütung durch Umstellung auf die Sommerzeit?
Fraglich ist, wie sich die Zeitumstellung auf die Vergütung auswirkt. Erhält man einen festen Monatslohn, ändert sich an diesem durch die weggefallene Stunde Arbeitszeit in dieser Nacht ebenfalls nichts, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur heißt.
Anders sehe das allerdings aus, wenn man nach Stunden bezahlt werde. Dann verliere man den Anspruch auf Bezahlung – da die Stunde schließlich nicht gearbeitet worden sei. Bekomme man eine Nachtschichtzulage, entfalle diese für die weggefallene Stunde in jedem Fall.