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Kündigungsschutz greift?
Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?
Sie haben sich Elternzeit genommen, um ganz für Kind und Familie da sein zu können. Doch können Sie in der Zeit eigentlich den Job verlieren?
Den Job zurückstellen, sich ganz um die Betreuung und Erziehung des Kindes kümmern – die besondere Zeit kurz nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren können Sie mit der Elternzeit noch intensiver genießen. Wer sich die Elternzeit aufteilen möchte, hat damit Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes. Ablehnen kann der Arbeitgeber die Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen, informiert das Portal Finanztip.de. Aber können Sie eigentlich während der Elternzeit gekündigt werden?
Habe ich einen Kündigungsschutz während der Elternzeit?
Grundsätzlich genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz während der Elternzeit. Dieser ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgeschrieben. Darin heißt es:
Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt... 1. frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und 2. frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.
Weiter heißt es, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit in der Regel nicht kündigen darf. In besonderen Fällen kann eine Kündigung zulässig sein. Allerdings müsse dafür die für „den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle“ involviert sein. Als Arbeitnehmer genießen Sie also einen Kündigungsschutz, der schon vor der beantragten Elternzeit einsetzt und mit dessen Ablauf endet, informiert die Rechtsanwaltsgesellschaft WBS.Legal.
Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit genießen Sie den besonderen Kündigungsschutz. Daher sollten Sie nicht bereits 12 Wochen vor Beginn die Elternzeit beantragen, dann haben Sie einen Zeitraum von vier Wochen, in denen Sie theoretisch noch gekündigt werden können. Die Techniker Krankenkasse informiert, dass die Elternzeit (bei Kindern vor dem dritten Geburtstag) rund sieben Wochen vor Beginn beantragt werden muss.
Wollen Sie die Elternzeit zwischen dem vierten und achten Lebensjahr verbringen, beträgt die Frist 13 Wochen.
Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen
Nehmen Väter die Elternzeit in Anspruch, beeinflusst das die Karrierechancen der Mütter. Sie können dann schneller auf den Arbeitsmarkt zurückkehren, informiert das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Ausnahmen vom Kündigungsschutz
Auch, wenn es schwerer ist, können Sie in der Elternzeit entlassen werden. Beispielsweise können Sie durch Fehlverhalten immer noch außerordentlich gekündigt werden. Sind Sie in einem Kleinbetrieb angestellt, greifen die gesetzlichen Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz ebenso nicht. Darunter fallen Unternehmen, die auf längere Sicht nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Hier muss die zuständige Landesbehörde zustimmen, bei Kleinbetrieben ist eine Zustimmung eher wahrscheinlich als bei Großbetrieben, informiert WBS.Legal. Ebenso sind Ausnahmesituationen wie eine Insolvenz oder Betriebsschließung ebenso ein Kündigungsgrund in der Elternzeit.
Ich will den Job selbst in der Elternzeit kündigen
Vielleicht bemerken Sie während der Auszeit von Ihrem Job, dass die Tätigkeit gar nichts mehr für Sie ist. Wenn Sie selbst kündigen wollen, müssen Sie in der Elternzeit einen besonderen Punkt beachten. Ungeachtet, was in Ihrem Arbeitsvertrag steht, gilt die Dreimonatsfrist bei der Kündigung. Diese können Sie nur umgehen, wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen.