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Mehr Geld klappt nicht?

Nicht nur Gehaltserhöhung: Über welche Benefits Sie verhandeln können

Der Fachkräftemangel wird größer, es gibt mehr offene Stellen – die zu besetzen, dauert. Das kann eine Chance für Arbeitnehmer sein.

In regelmäßigen Abständen sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihr Gehalt verhandeln. Damit das gelingt, braucht es eine ausreichende Vorbereitung – darunter fällt nicht nur die mögliche Argumentation, sondern auch der Gedanke an Leistungen, die nicht in erste Linie mehr Gehalt aufs Konto spülen. Es geht um sogenannte Benefits.

Benefits im Job: Was Arbeitnehmer wissen sollten

Ein Jobticket kann durchaus ein Benefit sein, das Ihr Arbeitgeber zur Verfügung stellt.

Es geht nicht immer nur ums Gehalt – auch andere Benefits helfen dabei, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer näher ans Unternehmen zu binden. Oft sind diese Leistungen individueller auf den jeweiligen Menschen zugeschnitten. Ziel ist es, einen echten Mehrwert zu schaffen.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Karriere finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Sechs verschiedene Arten von Benefits

  • Finanzielle Zusatzleistungen: beispielsweise Essensgutscheine, Kantinenrabatt
  • Mobilität: Dienstwagen, Fahrräder, Ticketzuschuss für den ÖPNV, Homeoffice-Möglichkeit, Tankgutschein
  • Technik: Diensthandys, Dienstlaptops
  • Gesundheit: Zuschüsse fürs Fitnessstudio, Massagen, Impfaktionen, Maßnehmen für psychische Gesundheit
  • Soziales: Altersvorsorge, Kinderbetreuungsangebote
  • Fortbildung: u.a. Bildungsurlaub

Quelle: Karriere.at, Compleet.com

Ebenfalls beliebt seien, flexible Arbeitszeiten und Urlaubs- und Weihnachtsgeld, informiert das Portal Compleet. Vor allem erstes können allerdings einen höheren organisatorischen Aufwand mit sich bringen, bringe aber Motivation und Loyalität vonseiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Benefits für Mitarbeiter: Was hat das Unternehmen davon?

Einige Benefits zählen zu den sogenannten Sachzuwendungen. Das bedeutet, sie sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Darunter fallen unter anderem Gutscheine, Restaurant-Schecks und Zuschüsse für das Fitnessstudio. Finanztip informiert, dass die Freigrenze bei 50 Euro im Monat liegt. Damit sind alle Sachzuwendungen zusammengezählt gemeint. Wird der Betrag nur um einen Cent überschritten, fallen für den gesamten Betrag Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben an.

Rubriklistenbild: © Wavebreak Media Ltd/Imago

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