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Tagesobergrenze einzuhalten

Ständige Überstunden bei der Arbeit? Wie viele erlaubt sind und wann Sie sie ablehnen dürfen

Viele Menschen leisten regelmäßig Überstunden bei der Arbeit. Einige sind vertraglich dazu verpflichtet, andere dürfen keine Mehrarbeit verrichten.

Sie sind wieder mal der Letzte im Büro und Ihre reguläre Arbeitszeit ist erneut deutlich überschritten? Keine Angst, Sie sind damit kein Einzelfall. Laut dem Statistischen Bundesamt leisten zwölf Prozent aller Beschäftigten in Deutschland regelmäßig Mehrarbeit. Ob diese rechtlich immer gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Denn nicht jeder darf Überstunden machen, es gibt einige Ausnahmen.

Überstunden meistens im Arbeitsvertrag festgelegt

Viele Menschen müssen ermüdende Überstunden im Job machen – doch wie viele sind eigentlich erlaubt?

Bei den meisten Menschen ist es im Arbeitsvertrag festgehalten, dass es zu Überstunden kommen kann. Allerdings ist diese Klausel nur dann gültig, wenn sie eine maximale Stundenzahl nennt. Das berichtet die Stiftung Warentest. Allerdings können Überstunden auch in einem Tarifvertrag – wie beispielsweise im öffentlichen Dienst – oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein. Ist das alles nicht der Fall, ist Mehrarbeit nur nach Zustimmung des Mitarbeiters möglich. Allerdings dürfen Arbeitgeber in Notfällen – wie beispielsweise einer Krankheitswelle – auch ohne die vertraglichen Vorgaben Überstunden anordnen. Nicht zulässig ist es allerdings, wenn der Arbeitgeber einen Großauftrag annimmt, in dem Wissen, dass dazu Mehrarbeit der Belegschaft vonnöten sein wird.

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Schwangere und Auszubildende von Überstunden-Regelung ausgenommen

Einige Gruppen sind jedoch von den allgemeinen Überstunden-Regelungen ausgenommen. So müssen Auszubildende keine Mehrarbeit verrichten, ebenso wenig wie Schwangere oder Stillende. Auch Teilzeitkräfte müssen in den meisten Fällen keine Überstunden ableisten, Kurzarbeiter dürfen es überhaupt nicht. Schwerbehinderte können sich von der Mehrarbeit freistellen lassen.

Die Anzahl der erlaubten Überstunden ist im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben. An einem Tag darf die Arbeitszeit von acht auf zehn Stunden angehoben werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass im Sechsmonatsdurchschnitt maximal acht Stunden täglich gearbeitet werden, erklärt T-online. 48 Stunden dürfen wöchentlich maximal gearbeitet werden, nur in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf maximal 60 Stunden möglich.

Abfeiern der Überstunden muss im Arbeitsvertrag geregelt sein

Sie sollten alle Ihre Überstunden sorgfältig notieren, um später etwaige Unstimmigkeiten zu vermeiden. In der Regel wird die Mehrarbeit durch Geldzahlungen ausgeglichen. Das sogenannte „Abfeiern“ der Überstunden, also Freizeitausgleich, ist nur möglich, wenn dies explizit im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten ist. Werden Sie dabei krank, gibt es gesonderte Regelungen.

Rubriklistenbild: © Westend61/IMAGO

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