Wie ehrlich Sie sein sollten
Lügen im Lebenslauf – Was passiert, wenn Sie hier und dort flunkern
Ein bisschen flunkern und optimieren wird doch bei der Bewerbung erlaubt sein, oder? Was Sie dabei beachten sollten und wo Sie lieber bei der Wahrheit bleiben.
Sie scrollen sich durch Stellenanzeigen, lesen Anforderungen für bestimmte Berufe und welche Qualifikationen man da auf jeden Fall haben sollte. Manchmal sind Anzeigen auch schwammig formuliert oder es steht dabei, dass es gut wäre, wenn Sie mit einer bestimmten Aufgabe oder einem Programm schon mal in Berührung gekommen wären. Oft passt der eigene Lebenslauf nicht komplett und hundertprozentig zu der Stellenanzeige. Kann man die Bewerbung dann komplett vergessen oder ist es sinnvoll ein bisschen zu flunkern?
Darf ich meinen Lebenslauf optimieren?
Lügen haben kurze Beine – das alte Sprichwort stimmt vielleicht nicht. Es bedeutet allerdings auch nicht, dass Sie einfach Ihren Lebenslauf optimieren und ausbessern sollten. Die Rechtsanwälte Pöppel schreiben auf der eigenen Webseite, dass es in „Bewerbungen natürlich die Wahrheitspflicht“ gebe. Allerdings hänge es auch von der Art der ‚Optimierung‘ ab. „Dezente Lebenslaufkosmetik“, wie beispielsweise das Beschönigen von Lücken im Lebenslauf, sei eine Sache. Ganze Abschlüsse oder Noten aufzubessern, stehe allerdings auf einem anderen Blatt.
Was kann passieren, wenn ich den Job erhalten habe und die falschen Angaben auffliegen?
Es kann zu einer fristlosen Kündigung kommen. Das ist auch der Fall, wenn Sie schon mehrere Jahre im Betrieb sind.
Den Lebenslauf beschönigt: Drohen rechtliche Schritte?
Je nachdem, wie schwer die Täuschung ist, kommt es zu einer Kündigung. Sollte der Fall vor Gericht landen, wird gegebenenfalls die Schwere der Tat festgestellt. Eine Auswahl an Täuschungsfällen, die gerichtlich behandelt wurden, stellen die Rechtsanwälte Pöppel exemplarisch auf der Webseite vor.
1. Fall: In mehreren Bundesländern unterrichten – mit gefälschten Uni-Abschlüssen
Eine „Lehrerin“ wurde im Jahr 2015 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie jahrelang in vier Bundesländern unterrichtet habe, ohne einen universitären Abschluss zu haben. Sie habe Abschlüsse und Urkunden gefälscht, weil sie Angst hatte, arbeitslos zu werden. Sie muss ebenfalls Beamtenbezüge in sechsstelliger Höhe zurückzahlen, informiert Pöppel.
2. Fall: Industrieschweißer mit gefälschten Noten
Ein Mann habe sich in einem Unternehmen mit gefälschten Unterlagen beworben, weil er mit den eigenen Noten chancenlos gewesen sei, habe er die Noten der theoretischen und praktischen Prüfung verbessert. Seine Arbeit erledigte er zufriedenstellend. Als der Schwindel aufflog, wurde er wegen arglistiger Täuschung entlassen.
Was bei Täuschung generell passieren kann:
Kündigung
Rückzahlung des Lohns
Haft- oder Bewährungsstrafe
Kleine oder größere Lügen im Lebenslauf – wann verjährt der Schwindel?
Selbst, wenn Sie trotz Schwindel den Job erhalten haben, können Sie nicht direkt aufatmen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen verjähren in dem Fall erst ein Jahr, nachdem der Schwindel aufgefallen ist. Sie können dann also immer noch entlassen werden, auch um strafrechtliche Konsequenzen kommen Sie nicht drumherum. Kleinere Lügen, die für den Arbeitsplatz nicht relevant sind, sind in der Regel nicht mit Konsequenzen verbunden, teilt Pöppel mit.
Beschönigung in Maßen erlaubt: Auf Lügen und Auslassungen sollten Sie verzichten
Ein lückenloser Lebenslauf ist wichtig, daher sollten Sie nicht auf Stationen in Ihrem Leben verzichten. Spätestens im Vorstellungsgespräch werden Sie eh auf die Lücke angesprochen. Ein Lebenslauf soll Sie im besten Licht darstellen, daher können Sie Ihre Tätigkeit natürlich so beschreiben, dass es Sie gut dastehen lässt und der Wahrheit entspricht. Beispielsweise Nebenjobs während des Studiums sind ein gutes Zeichen. Oder haben Sie schon Kinder und haben Elternzeit genommen, dann können Sie dies auch so schreiben. Verzichten Sie hier beispielsweise auf das Wort Erziehungsurlaub. Das, was Sie geleistet haben, ist sicherlich kein Urlaub gewesen.
Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren




Wann Sie Lügen dürfen: Fragen zur Familienplanung
Sind Sie beim Vorstellungsgespräch, sollten Sie in der Regel ebenfalls die Wahrheit sagen. Allerdings räumen einige Gerichte Bewerberinnen und Bewerbern die Lizenz zum Lügen ein. Achtung: Allerdings darf nur bei verbotenen Fragen gelogen werden. Das betrifft zum Beispiel die Frage nach der Familienplanung.
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