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Wie ehrlich Sie sein sollten

Lügen im Lebenslauf – Was passiert, wenn Sie hier und dort flunkern 

Ein bisschen flunkern und optimieren wird doch bei der Bewerbung erlaubt sein, oder? Was Sie dabei beachten sollten und wo Sie lieber bei der Wahrheit bleiben.

Sie scrollen sich durch Stellenanzeigen, lesen Anforderungen für bestimmte Berufe und welche Qualifikationen man da auf jeden Fall haben sollte. Manchmal sind Anzeigen auch schwammig formuliert oder es steht dabei, dass es gut wäre, wenn Sie mit einer bestimmten Aufgabe oder einem Programm schon mal in Berührung gekommen wären. Oft passt der eigene Lebenslauf nicht komplett und hundertprozentig zu der Stellenanzeige. Kann man die Bewerbung dann komplett vergessen oder ist es sinnvoll ein bisschen zu flunkern?

Darf ich meinen Lebenslauf optimieren?

Bessere Noten, falsche Berufserfahrung? Sie sollten im Lebenslauf nicht lügen.

Lügen haben kurze Beine – das alte Sprichwort stimmt vielleicht nicht. Es bedeutet allerdings auch nicht, dass Sie einfach Ihren Lebenslauf optimieren und ausbessern sollten. Die Rechtsanwälte Pöppel schreiben auf der eigenen Webseite, dass es in „Bewerbungen natürlich die Wahrheitspflicht“ gebe. Allerdings hänge es auch von der Art der ‚Optimierung‘ ab. „Dezente Lebenslaufkosmetik“, wie beispielsweise das Beschönigen von Lücken im Lebenslauf, sei eine Sache. Ganze Abschlüsse oder Noten aufzubessern, stehe allerdings auf einem anderen Blatt.

Was kann passieren, wenn ich den Job erhalten habe und die falschen Angaben auffliegen?

Es kann zu einer fristlosen Kündigung kommen. Das ist auch der Fall, wenn Sie schon mehrere Jahre im Betrieb sind.

Den Lebenslauf beschönigt: Drohen rechtliche Schritte?

Je nachdem, wie schwer die Täuschung ist, kommt es zu einer Kündigung. Sollte der Fall vor Gericht landen, wird gegebenenfalls die Schwere der Tat festgestellt. Eine Auswahl an Täuschungsfällen, die gerichtlich behandelt wurden, stellen die Rechtsanwälte Pöppel exemplarisch auf der Webseite vor.

1. Fall: In mehreren Bundesländern unterrichten – mit gefälschten Uni-Abschlüssen

Eine „Lehrerin“ wurde im Jahr 2015 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie jahrelang in vier Bundesländern unterrichtet habe, ohne einen universitären Abschluss zu haben. Sie habe Abschlüsse und Urkunden gefälscht, weil sie Angst hatte, arbeitslos zu werden. Sie muss ebenfalls Beamtenbezüge in sechsstelliger Höhe zurückzahlen, informiert Pöppel.

2. Fall: Industrieschweißer mit gefälschten Noten

Ein Mann habe sich in einem Unternehmen mit gefälschten Unterlagen beworben, weil er mit den eigenen Noten chancenlos gewesen sei, habe er die Noten der theoretischen und praktischen Prüfung verbessert. Seine Arbeit erledigte er zufriedenstellend. Als der Schwindel aufflog, wurde er wegen arglistiger Täuschung entlassen.

Was bei Täuschung generell passieren kann:

Kündigung

Rückzahlung des Lohns

Haft- oder Bewährungsstrafe

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Kleine oder größere Lügen im Lebenslauf – wann verjährt der Schwindel?

Selbst, wenn Sie trotz Schwindel den Job erhalten haben, können Sie nicht direkt aufatmen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen verjähren in dem Fall erst ein Jahr, nachdem der Schwindel aufgefallen ist. Sie können dann also immer noch entlassen werden, auch um strafrechtliche Konsequenzen kommen Sie nicht drumherum. Kleinere Lügen, die für den Arbeitsplatz nicht relevant sind, sind in der Regel nicht mit Konsequenzen verbunden, teilt Pöppel mit.

Beschönigung in Maßen erlaubt: Auf Lügen und Auslassungen sollten Sie verzichten

Ein lückenloser Lebenslauf ist wichtig, daher sollten Sie nicht auf Stationen in Ihrem Leben verzichten. Spätestens im Vorstellungsgespräch werden Sie eh auf die Lücke angesprochen. Ein Lebenslauf soll Sie im besten Licht darstellen, daher können Sie Ihre Tätigkeit natürlich so beschreiben, dass es Sie gut dastehen lässt und der Wahrheit entspricht. Beispielsweise Nebenjobs während des Studiums sind ein gutes Zeichen. Oder haben Sie schon Kinder und haben Elternzeit genommen, dann können Sie dies auch so schreiben. Verzichten Sie hier beispielsweise auf das Wort Erziehungsurlaub. Das, was Sie geleistet haben, ist sicherlich kein Urlaub gewesen.

Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren

Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was beim Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist natürlich, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken.
Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was für das Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken. Bleiben Sie zudem authentisch. Was allzu übertrieben wirkt, sollten Sie im Zweifel besser vermeiden. © IMAGO / Westend61
Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Vor dem Bewerbungsgespräch sollten Sie zudem genügend Zeit für die Körperpflege einplanen. Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.  © IMAGO / YAY Images
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch.
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch. © IMAGO / Westend61
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand beim Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen.
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand zum Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen. Wenn Ihnen zur Begrüßung hingegen jemand ein Mineralwasser oder einen Kaffee anbietet, dürfen Sie das gerne annehmen. Vergessen Sie dabei niemals, sich höflich zu bedanken.  © IMAGO / Westend61
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut.
Gegen einen kleinen Snack vor dem Job-Interview ist nichts einzuwenden – aber bitte lassen Sie Ihr Essen in der Tasche verschwinden, bevor es ernst wird. Personaler könnten es ziemlich unhöflich finden, wenn das belegte Brötchen daraus hervorschaut. © IMAGO / Westend61
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein.
Oft ist der erste persönliche Eindruck entscheidend. Sie sollten beim ersten Kennenlernen nicht zu sehr vorpreschen, aber trotzdem höflich und freundlich sein. Schließlich geht es darum, dass die künftigen Kollegen Sie besser kennenlernen. Und auch Sie sollten sich natürlich einen Eindruck verschaffen können, ob die neue Stelle zu Ihnen passt. © IMAGO / Westend61
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für 39 Prozent der Recruiter ist das ein absolutes No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.
Fallen Sie Ihrem Gegenüber besser nicht ins Wort: Für viele Recruiter ist das ein No-Go und disqualifiziert Sie auf der Stelle.  © IMAGO / YAY Images
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein.
Wer zu spät kommt, „den betraft das Leben“ - oder der Personalchef. Denn wer beim Vorstellungsgespräch zu spät erscheint, disqualifiziert sich bei vielen Personalern. Planen Sie sich also genügend Puffer für die Anfahrt ein. Sollten Sie trotzdem verspätet sein, brauchen Sie dafür eine sehr plausible Erklärung.  © IMAGO / Westend61
Vorsicht bei unbekannten Anrufen: Betrüger geben sich in Frankfurt wieder als Polizisten aus.
Finger weg vom Handy – das gilt nicht nur beim Familienessen, sondern auch fürs Vorstellungsgespräch. Wenn Sie im Gespräch Ihr Telefon zücken, könnte das durchaus unangenehm auffallen.  © IMAGO / Westend61
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.
Das größte No-Go für Personalchefs ist aber unhöfliches Verhalten gegenüber Mitarbeitern. Wer die Empfangsdame anzickt oder andere Mitarbeiter herumkommandiert, dürfte bei vielen Personalern von der Bewerberliste gestrichen werden.  © IMAGO / YAY Images

Wann Sie Lügen dürfen: Fragen zur Familienplanung

Sind Sie beim Vorstellungsgespräch, sollten Sie in der Regel ebenfalls die Wahrheit sagen. Allerdings räumen einige Gerichte Bewerberinnen und Bewerbern die Lizenz zum Lügen ein. Achtung: Allerdings darf nur bei verbotenen Fragen gelogen werden. Das betrifft zum Beispiel die Frage nach der Familienplanung.

Rubriklistenbild: © Olivier-Le-Moal/Imago

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